Gesetzlich versicherte Patienten benötigen immer ihre gültige Chipkarte der Krankenversicherung zum Termin. Bei einem Termin über eine Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung oder über dringliche Vermittlung Ihrer Hausarztpraxis bringen Sie den Nachweis dazu bitte mit.
Ihre Vorbefunde (z.B. EKG, Medikationsplan, aktuelle Laborergebnisse, Arztbriefe ), bringen Sie zum Termin unbedingt mit und geben Sie diese direkt am Empfang ab. So können die Sprechstundenzeiten für Ihr Anliegen effektiv genutzt, ggf. weitere Untersuchungen vermieden oder abgekürzt werden.
Nutzen Sie den Reiter „Termin“ zur Anmeldung, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Ein geschlossener Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Privatpatient oder Selbstzahler und der Praxis sowie Ihre Zustimmung zur Abrechnung über die privatärztliche Verrechnungsstelle sind unabdingbare Voraussetzung für einen Behandlungsbeginn.
Ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungskosten werden bei Privatpatienten von der Krankenversicherung bzw. Beihilfe zum überwiegenden Teil übernommen, wenn Sie die Rechnungen nach GOÄ dort einreichen. In Einzelfällen haben Patienten einzelne Leistungen in ihrem Versicherungsvertrag nicht vereinbart bzw. explizit ausgeschlossen.
Gemäß der aktuellen GOÄ sowie Empfehlungen zu analogen Positionen erlaubt sich Prof. Kropp bei der Abrechnung nach GOÄ bei Privatpatienten und Selbstzahlern bis zum Faktor 3,5 abzurechnen. Prüfen Sie selbst, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden und welche Eigenanteile von Ihnen selbst getragen werden müssen.
Die Kosten für eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung von Soldaten mit UTV, Polizisten und Bundespolizisten mit Heilfürsorge werden regelmäßig vom jeweiligen Kostenträger übernommen und nach EBM über die KV Brandenburg abgerechnet.
Soldaten benötigen zur ersten Sprechstunde den „Überweisungsschein“ (San/Bw/0217/V), ausgestellt vom Truppenarzt.
Über den Auftrag an die Praxis kann sich der Truppenarzt vorab mit Prof. Kropp verständigen (z.B. „erbitte Mitbehandlung, oder fachärztliche psychiatrische und psychotherapeutische Diagnostik und Therapie im Quartal, Abrechnung nach EBM“, oder Probatorische Sitzungen).
Bitte nutzen Sie den Reiter „Polizei & Bundeswehr“ zur Terminvereinbarung oder rufen Sie uns an.