Kosten

Behandlungsmöglichkeiten bestehen für gesetzlich Versicherte, Privatpatienten und Selbstzahler sowie Soldaten und Polizisten.

VoraussetzungenIhr Zugang

Gesetzlich Versicherte in der Praxis

Als gesetzlich versicherte Patienten benötigen Sie Ihre gültige Chipkarte Ihrer Krankenversicherung zum Termin. Falls vorhanden bringen Sie die Überweisung Ihrer Hausarztpraxis mit der Fragestellung bitte mit.

Bringen Sie Ihre Vorbefunde soweit für die Fragestellung wichtig (z.B. EKG, Medikationsplan, aktuelle Laborergebnisse, Arztbriefe ) zum Termin unbedingt mit und geben Sie diese direkt am Empfang ab. So können die Sprechstundenzeiten für Ihr Anliegen effektiv genutzt, ggf. weitere Untersuchungen vermieden oder abgekürzt werden.

Bitte nutzen Sie den Reiter „Termin“ zur Anmeldung, wenn Sie gesetzlich versichert sind oder rufen Sie uns an.

Privatpatienten, Selbstzahler

Für Selbstzahler und Privatpatienten ist ein geschlossener Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und der Praxis sowie Ihre Zustimmung zur Abrechnung über die privatärztliche Verrechnungsstelle Voraussetzung für einen Behandlungsbeginn.

Ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungskosten werden bei Privatpatienten von der Krankenversicherung bzw. Beihilfe oft zu großen Teilen übernommen, außer dies ist nicht im Versicherungsvertrag vereinbart bzw. explizit ausgeschlossen. Gemäß der aktuellen GOÄ sowie Empfehlungen zu analogen Positionen erlaubt sich Prof. Kropp bei der Abrechnung nach GOÄ bei Selbstzahlern und Privatpatienten bis zum Faktor 3,5 abzurechnen. Prüfen Sie bis zu welcher Höhe diese Kosten übernommen werden und welche Eigenanteile von Ihnen getragen werden müssen.

Polizisten und
Soldaten

Die Kosten für eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung von Soldaten, Polizisten und Bundespolizisten mit Heilfürsorge werden regelmäßig vom jeweiligen Kostenträger übernommen.

Soldaten benötigen zur ersten Sprechstunde den „Überweisungsschein“ (San/Bw/0217/V), ausgestellt vom Truppenarzt.

Über den Auftrag an die Praxis kann sich der Truppenarzt vorab mit Prof. Kropp verständigen (z.B. „erbitte Mitbehandlung, oder fachärztliche psychiatrische und psychotherapeutische Diagnostik und Therapie im X. Quartal, Abrechnung nach EBM“).

Bitte nutzen Sie den Reiter „Polizei & Bundeswehr“ zur Terminvereinbarung oder rufen Sie uns an.

Eindrücke aus der Praxis