Kosten

Behandlungsmöglichkeiten bestehen für gesetzlich Versicherte, Privatpatienten, Selbstzahler sowie Soldaten und Polizisten.

VoraussetzungenIhr Zugang

Gesetzlich Versicherte in der Praxis

Gesetzlich versicherte Patienten benötigen immer ihre gültige Chipkarte der Krankenversicherung zum Termin. Falls vorhanden bringen Sie bitte die Überweisung Ihrer Hausarztpraxis mit. Ist Ihr Termin über eine Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung oder über dringliche Vermittlung Ihrer Hausarztpraxis vereinbart worden, bringen Sie diesen Nachweis bitte mit. 

Ihre Vorbefunde können oft sehr wichtig für uns sein (z.B. EKG, Medikationsplan, aktuelle Laborergebnisse, Arztbriefe ). Bringen Sie diese zum Termin unbedingt mit und geben Sie diese direkt am Empfang ab. So können die Sprechstundenzeiten für Ihr Anliegen effektiv genutzt, ggf. weitere Untersuchungen vermieden oder abgekürzt werden.

Bitte nutzen Sie den Reiter „Termin“ zur Anmeldung, wenn Sie gesetzlich versichert sind oder rufen Sie uns an.

Privatpatienten, Selbstzahler

Für Selbstzahler und Privatpatienten ist ein geschlossener Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und der Praxis sowie Ihre Zustimmung zur Abrechnung über die privatärztliche Verrechnungsstelle Voraussetzung für einen Behandlungsbeginn.

Ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungskosten werden bei Privatpatienten von der Krankenversicherung bzw. Beihilfe oft zum überwiegenden Teil übernommen.

In Einzelfällen haben Patienten diese Leistungen im Versicherungsvertrag nicht vereinbart bzw. explizit ausgeschlossen.

Gemäß der aktuellen GOÄ sowie Empfehlungen zu analogen Positionen erlaubt sich Prof. Kropp bei der Abrechnung nach GOÄ bei Selbstzahlern und Privatpatienten bis zum Faktor 3,5 abzurechnen. Prüfen Sie, bis zu welcher Höhe diese Kosten übernommen werden und welche Eigenanteile von Ihnen selbst getragen werden müssen, wenn Sie als Privatpatient oder Selbstzahler die Praxisleistungen von Prof. Kropp in Anspruch nehmen möchten.

Polizisten und
Soldaten

Die Kosten für eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung von Soldaten mit UTV, Polizisten und Bundespolizisten mit Heilfürsorge werden regelmäßig vom jeweiligen Kostenträger übernommen und nach EBM über die KV Brandenburg abgerechnet.

Soldaten benötigen zur ersten Sprechstunde den „Überweisungsschein“ (San/Bw/0217/V), ausgestellt vom Truppenarzt.

Über den Auftrag an die Praxis kann sich der Truppenarzt vorab mit Prof. Kropp verständigen (z.B. „erbitte Mitbehandlung, oder fachärztliche psychiatrische und psychotherapeutische Diagnostik und Therapie im Quartal, Abrechnung nach EBM“, oder Probatorische Sitzungen).

Bitte nutzen Sie den Reiter „Polizei & Bundeswehr“ zur Terminvereinbarung oder rufen Sie uns an.

Eindrücke aus der Praxis