Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen ist die wichtigste Information für uns, unter welchen Beschwerden und Symptomen Sie aktuell leiden. Berichte von Vorbehandlungen ambulant, tagesklinisch oder stationär bringen Sie bitte mit. Wenn Sie Medikamente einnehmen, bringen Sie Ihren Medikamentenplan bitte mit und geben ihn bitte gleich am Empfang ab.
Wenn möglich bringen Sie gleich einen EKG-Ausdruck mit QTc-Zeit und Laborwerten mit (ideal: Na, K, kl. Blutbild, TSH, BZ, Krea, GFR, GOT, GPT, GGT).
Wir können erwachsene Patienten ab dem 18. Geburtstag annehmen und behandeln. Bis zum 18. Geburtstag wenden Sie sich bitte an Kinder- und Jugendlichen-Psychiater, eine Übersicht der nächsten Praxen finden Sie auf der Arztsuche der KV Brandenburg (kvbb.de).
Ihren ersten Termin (im Quartal) können Sie online reservieren, wir prüfen diesen und bestätigen ihn dann. Nachfolgetermine erhalten Sie direkt in der Sprechstunde.
Patienten, die reservierte Termine einmal nicht wahrgenommen und nicht rechtzeitig abgesagt haben, erhalten keine Möglichkeit mehr, Termine online zu reservieren. Sie müssten sich telefonisch oder persönlich um einen Termin bemühen.
Ist die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der primäre Grund für Ihren Terminwunsch, bin ich definitiv nicht der richtige Arzt für Ihr Anliegen. Ziel meiner Arbeit als Facharzt ist die Förderung bei der aktiven Bewältigung Ihrer Beschwerden und Ihrer Erkrankung und bei der Aktivierung Ihrer persönlichen Kräfte und Ressourcen.
Bei einigen akuten Erkrankungen ist man sicher vorübergehend nicht arbeitsfähig. Trotz einer vorliegenden psychischen Erkrankungen, einem Leiden oder von relevanten Beschwerden ist man aber auch nicht automatisch arbeitsunfähig!
Auch nach einer Klinikbehandlung oder Rehabilitationsbehandlung ist man typischerweise wieder arbeitsfähig, das ist ja mit ein wesentliches Ziel der Therapie. Den Satz, der sich unter einigen Klinikbriefen findet („arbeitsunfähig entlassen“) stellt meiner Meinung nach das Behandlungskonzept der Klinikbehandlung in Frage und hilft den Betroffenen nicht.
Eine vielleicht gut gemeinte, aber medizinisch nicht begründbare Krankschrift könnte sich nachteilig für die weitere Gesundung auswirken, da die damit einhergehende Vermeidung viele Symptome verstärken kann. Die Folge können dann Chronifizierungen von Beschwerden bei einer langen Abwesenheit von der Tätigkeit/dem Arbeitsplatz sein.
Krankschriften über viele Wochen und sogar Monate bzw. Jahre haben in unserem Fachgebiet selten einen medizinischen Hintergrund. Die persönliche Meinung ( z.B. „da kann ich jetzt auf keinen Fall wieder hingehen“) weicht dabei nicht selten von der Facharztmeinung ab und könnte eher auf einen ungelösten Konflikt hindeuten. Konflikte am Arbeitsplatz, mit dem Arbeitgeber oder Kollegen bzw. Vorgesetzten müssen persönlich oder ggf. rechtlich gelöst werden, eine medizinische Lösung gibt es meist nicht. Eine Krankschrift wäre dann keine wirkliche Lösung, sondern eher eine Verlagerung des Problems auf Hausärzte und Fachärzte. Dadurch kann es zu einer Vermeidung der erforderlichen Auseinandersetzung und Klärung kommen. Erst eine Klärung oder Neuorientierung kann in der Folge neue Kräfte freisetzen.
Ärztliche Atteste sind wie die Anfertigung einer Urkunde sehr sorgfältig vor Ausstellung anhand bestimmter Kriterien zu prüfen. Längst nicht jede Vorstellung von Betroffenen zur persönlichen Arbeitsfähigkeit erfüllt sich bei fachärztlicher Zweitmeinung. Zweifel sind immer dann angebracht, wenn nicht der Arzt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund seiner Erkenntnisse aus der Sprechstunde attestiert, sondern Patienten wünschen, dass eine solche ausgestellt wird.
Eine „Bestellung“ einer Krankschrift ist nicht möglich und wird in dieser Praxis von mir nicht vorgenommen.
Die von Ihnen genannten Medikamente haben ein hohes Abhängigkeitspotential und werden von uns sehr zurückhaltend für die ambulante Behandlung bewertet. Ein Rezept selbst in der kleinsten Packungsgrösse N1 ist deshalb nahezu ausgeschlossen. Wenn dies zwingend aus meiner Sicht erforderlich sein sollte, spreche ich Sie dazu an und kläre Sie ausführlich dazu auf. Ein Wunsch Ihrerseits nach einer solchen Verordnung würde nicht zu einer Rezeptierung führen.
Das macht Sinn, wenn Sie langjährig bei mir in Behandlung sind. Nur einen Termin deshalb zu machen um die Praxis als Kontakt für einen Kostenträger anzugeben ist nicht zielführend.
Autismus-Diagnostik wird im Kindes- und Jugendalter durch Kinder- und Jugendpsychiater und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten durchgeführt. Eine erstmalige Autismus-Diagnose im Erwachsenenalter ohne Auffälligkeiten davor ist sehr unwahrscheinlich. Bei Vorliegen von Diagnostik aus der Kinder- und Jugendzeit beziehen wir diese Unterlagen natürlich in unsere Behandlungsangebote mit ein. Eine erstmalige Diagnostik auf Autismus bei Erwachsenen ist nicht Teil unseres Leistungsspektrums.