FAQIhre Fragen

Hier finden Sie die Antworten zu einigen typischen Fragen zur Vorstellung in meiner Praxis.
Ich komme zur Erstvorstellung in die Praxis zu Ihnen, was sollte ich mitbringen?

Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen ist die wichtigste Information für uns, unter welchen Beschwerden und Symptomen Sie aktuell leiden. Berichte von Vorbehandlungen ambulant, tagesklinisch oder stationär bringen Sie bitte mit. Wenn Sie Medikamente einnehmen, bringen Sie Ihren Medikamentenplan bitte mit und geben ihn bitte gleich am Empfang ab.

Ich komme zur medikamentösen Einstellung mit Überweisung, was bringe ich gleich mit?

Wenn möglich bringen Sie gleich einen EKG-Ausdruck mit QTc-Zeit und Laborwerten mit (ideal: Na, K, kl. Blutbild, TSH, BZ, Krea, GFR, GOT, GPT, GGT).

Ab welchem Alter können wir in die Praxis zur Behandlung kommen?

Wir können erwachsene Patienten ab dem 18. Geburtstag annehmen und behandeln. Bis zum 18. Geburtstag wenden Sie sich bitte an Kinder- und Jugendlichen-Psychiater, eine Übersicht der nächsten Praxen finden Sie auf der Arztsuche der KV Brandenburg (kvbb.de).

Es gelingt mir aktuell nicht, einen Online-Termin zu reservieren, woran könnte das liegen?

Ihren ersten Termin (im Quartal) können Sie online reservieren, wir prüfen diesen und bestätigen ihn dann. Nachfolgetermine erhalten Sie direkt in der Sprechstunde.

Patienten, die reservierte Termine einmal nicht wahrgenommen und nicht rechtzeitig abgesagt haben, erhalten keine Möglichkeit mehr,  Termine online zu reservieren. Sie müssten sich telefonisch oder persönlich um einen Termin bemühen.

Ich werde von meiner Praxis nicht mehr krankgeschrieben, werden Sie das fortsetzen?

Ist die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der primäre Grund für Ihren Terminwunsch, bin ich definitiv nicht der richtige Arzt für Ihr Anliegen. Ziel meiner Arbeit als Facharzt ist die Förderung bei der aktiven Bewältigung Ihrer Beschwerden und Ihrer  Erkrankung und bei der Aktivierung Ihrer persönlichen Kräfte und Ressourcen.

Bei einigen akuten Erkrankungen ist man sicher vorübergehend nicht arbeitsfähig. Trotz einer vorliegenden psychischen Erkrankungen, einem Leiden oder von relevanten Beschwerden ist man aber auch nicht automatisch arbeitsunfähig!

Auch nach einer Klinikbehandlung oder Rehabilitationsbehandlung ist man typischerweise wieder arbeitsfähig, das ist ja mit ein wesentliches Ziel der Therapie. Den Satz, der sich unter einigen Klinikbriefen findet („arbeitsunfähig entlassen“) stellt meiner Meinung nach das Behandlungskonzept der Klinikbehandlung in Frage und hilft den Betroffenen nicht.

Eine vielleicht gut gemeinte, aber medizinisch nicht begründbare Krankschrift könnte sich nachteilig für die weitere Gesundung auswirken, da die damit einhergehende Vermeidung viele Symptome verstärken kann. Die Folge können dann Chronifizierungen von Beschwerden bei einer langen Abwesenheit von der Tätigkeit/dem Arbeitsplatz sein.

Krankschriften über viele Wochen und sogar Monate bzw. Jahre haben in unserem Fachgebiet selten einen medizinischen Hintergrund. Die persönliche Meinung  ( z.B. „da kann ich jetzt auf keinen Fall wieder hingehen“) weicht dabei nicht selten von der Facharztmeinung ab und könnte eher auf einen ungelösten Konflikt hindeuten. Konflikte am Arbeitsplatz, mit dem Arbeitgeber oder Kollegen bzw. Vorgesetzten müssen persönlich oder ggf. rechtlich gelöst werden, eine medizinische Lösung gibt es meist nicht. Eine Krankschrift wäre dann keine wirkliche Lösung, sondern eher eine Verlagerung des Problems auf Hausärzte und Fachärzte. Dadurch kann es zu einer Vermeidung der erforderlichen Auseinandersetzung und Klärung kommen. Erst eine Klärung oder Neuorientierung kann in der Folge neue Kräfte freisetzen.

Ärztliche Atteste sind wie die Anfertigung einer Urkunde sehr sorgfältig vor Ausstellung anhand bestimmter Kriterien zu prüfen. Längst nicht jede Vorstellung von Betroffenen zur persönlichen  Arbeitsfähigkeit erfüllt sich bei fachärztlicher Zweitmeinung. Zweifel sind immer dann angebracht, wenn nicht der Arzt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund seiner Erkenntnisse aus der Sprechstunde attestiert, sondern Patienten wünschen, dass eine solche ausgestellt wird.

Eine „Bestellung“ einer Krankschrift ist nicht möglich und wird in dieser Praxis von mir nicht vorgenommen.

Ich erhielt bisher Alprazolam, bzw. Lorazepam, bzw. Z-Substanzen von anderer Stelle. Verschreiben Sie diese Medikamente auch?

Die von Ihnen genannten Medikamente haben ein hohes Abhängigkeitspotential und werden von uns sehr zurückhaltend für die ambulante Behandlung bewertet. Ein Rezept selbst in der kleinsten Packungsgrösse N1 ist deshalb nahezu ausgeschlossen. Wenn dies zwingend aus meiner Sicht erforderlich sein sollte, spreche ich Sie dazu an und kläre Sie ausführlich dazu auf. Ein Wunsch Ihrerseits nach einer solchen Verordnung würde nicht zu einer Rezeptierung führen. 

Ich komme mit V.a. ADHS im Erwachsenenalter und dem Wunsch, dieser Verdachtsdiagnose nachzugehen. Was bringe ich mit und was sollte ich dabei wissen?
  • Wir führen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Erstdiagnostik auf ADHS bei Erwachsenen durch. Entscheidend ist die aktuelle Symptomatik zum Zeitpunkt der Vorstellung in der Praxis. Zugelassene medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten zu Lasten der Krankenkassen bestehen in Deutschland ausschliesslich für ADHS nach ICD-10. Die Diagnose im Erwachsenenalter ist nur stellbar, wenn es in der Kindheit und Jugend diesbezüglich Auffälligkeiten gab (nachweisbar z.B. über Schulzeugnisse oder medizinische Befunde).
  • Bitte bringen Sie nachfolgende Unterlagen mit bzw. beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
  • Mindestens Zeugnisse der Klassen 1-6 (ggf. 1-10) sowie das Grundschulgutachten (falls vorhanden), und zusätzlich, wenn vorhanden, schriftliche Einschätzungen aus Schule, Hort, Krippe oder Kita. Die Einsichtnahme in die Grundschulzeugnisse ist für eine ADHS-Diagnostik oder medikamentöse Therapie der ADHS bei uns zwingend erforderlich, ohne Vorlage ist eine Diagnostik nicht möglich.
  • Befunde vom Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (falls vorhanden).
  • Aktuelle testpsychologische Befunde aus psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Praxen inkl. der durchgeführten Fragebögen bzw. ausführliche Testergebnisse.
  • Falls verfügbar ein aktuelles EKG mit QTc-Zeit und ein aktuelles Labor (nicht älter als 4 Wochen). Ansonsten überweisen wir ggf. dazu.
  • Bereiten Sie sich bitte auf die Frage vor, welche Dinge Ihnen seit wann besonders schwer fallen und bzgl. welcher Dimension (Symptomatik) Sie von einer möglichen Therapie wo (Beruf, Haushalt, Familienorganisation, Schule, Ausbildung, Universität) zu profitieren hoffen.
  • Füllen Sie bitte bzgl. Ihrer medizinischen Vorgeschichte den Anamnesebogen aus und unterschreiben diesen. Dieser wird Ihnen in der Regel per mail mit der Anmeldebestätigung zugesandt, ansonsten füllen Sie diesen bitte in der Praxis mit ausreichend Vorlauf vor Ihrem Termin aus.
  • Wir gehen Ihrer Fragestellung ergebnisoffen und unabhängig  nach. Eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis oder eine Zusage für eine bestimmte Therapie sind nicht möglich. Ein Behandlungsstart erfolgt in der Regel nach mindestens 1-3 Terminen, diese Zeit benötigen wir mindestens für eine gründliche Einschätzung und Bewertung. Bitte berücksichtigen dies jeweils für Ihre persönliche Planung, insbesondere dass keine Beschleunigung möglich ist.
  • Unsere Tests, die wir einsetzen, sind aktuell durch unseren Testanbieter ausschliesslich in deutsch verfügbar. Gute aktive und passive deutsche Sprachkenntnisse der Patienten selbst sind deshalb für die Erstdiagnostik immer Voraussetzung. Eine Diagnostik z.B. in englischer Sprache ist deshalb nicht möglich.
  • Ggf. bitten wir Sie im Verlauf um weitere Übersendungen von Unterlagen. Wir können pdf-Dokumente, sinnvoll chronologisch zusammengestellt annehmen, andere Formate können nicht verarbeitet werden.
  • Für eine Diagnostik und spätere Therapie sollten Sie die Praxis in angemessener Zeit erreichen können, da zumindest in der Einstellungsphase mehrere Termine in kürzerer Zeit erforderlich sind. Sollten Sie aus anderen Bundesländern zu uns kommen wollen (ausserhalb von Brandenburg, Berlin), kontaktieren Sie uns bitte zuerst telefonisch.
  • Rezepte werden ausschliesslich in Ihrer Anwesenheit in der Sprechstunde für Sie ausgestellt und nur persönlich an Sie im Termin an Sie übergeben (niemals am Empfang).
Bei mir ist ADHS diagnostiziert worden und ich suche ein erstmaliges Behandlungsangebot bzw. möchte die Praxis wechseln, was bringe ich mit und was sollte ich dabei wissen?
  • Da die Untersuchungsgänge verschiedener Institutionen sehr unterschiedlich sind, wir als Maßstab die Leitlinie zu Diagnostik und Therapie von ADHS bei Erwachsenen für sinnvoll halten, erlauben wir uns vor Ihrem Behandlungsbeginn bei uns die Grundlagen der bisher bei Ihnen durchgeführten Diagnostik nach den aktuellen Behandlungsleitlinien anzuschauen. Dazu bringen Sie bitte mit: 
  • Untersuchungsbefunde zur Diagnostik nach ICD-10.
  • Grundschulzeugnisse, ggf. Zeugnisse bis Klasse 10.
  • Medizinische Unterlagen aus Kindheit und Jugend, wenn diese zum Thema ADHS vorliegen.
  • Entscheidend ist die aktuelle Symptomatik zum Zeitpunkt der Vorstellung in der Praxis. Zugelassene Behandlungsmöglichkeiten zu Lasten der Krankenkassen bestehen in Deutschland für ADHS nach ICD-10.
  • Falls verfügbar ein aktuelles EKG mit QTc-Zeit und ein aktuelles Labor (nicht älter als 4 Wochen). Ansonsten überweisen wir ggf. dazu.
  • Bereiten Sie sich bitte auf die Frage vor, welche Dinge Ihnen seit wann besonders schwer fallen und bzgl. welcher Dimension (Symptomatik) Sie von einer möglichen Therapie wo (Beruf, Haushalt, Familienorganisation, Schule, Ausbildung, Universität) zu profitieren hoffen.
  • Füllen Sie bitte bzgl. Ihrer medizinischen Vorgeschichte den Anamnesebogen aus und unterschreiben diesen. Dieser wird Ihnen in der Regel per mail mit der Anmeldebestätigung zugesandt, ansonsten füllen Sie diesen bitte in der Praxis mit ausreichend Vorlauf vor Ihrem Termin aus.
  • Wir werden Ihrer Behandlungsanfrage bei Vorlage o.g. Unterlagen im Termin zügig nachgehen.
  • Unsere Termine sind ergebnisoffen und unabhängig. Eine Garantie bzw. eine Zusage für eine bestimmte Therapie sind vorab nicht möglich. Ein Behandlungsstart erfolgt in der Regel nach Sichtung und Bewertung aller Vorbefunde. Diese Zeit nehmen wir uns für eine gründliche Einschätzung und Bewertung. Bitte berücksichtigen dies jeweils für Ihre persönliche Planung, eine Beschleunigung ist nicht möglich.
  • Ggf. bitten wir Sie im Verlauf um weitere Übersendungen von Unterlagen. Wir können pdf-Dokumente, sinnvoll chronologisch zusammengestellt annehmen, andere Formate können nicht verarbeitet werden.
  • Für eine Behandlung sollten Sie die Praxis in angemessener Zeit erreichen können. Rezepte werden ausschliesslich in Ihrer Anwesenheit in der Sprechstunde ausgestellt und persönlich an Sie in der Sprechstunde übergeben (niemals am Empfang).
Ich habe einen Antrag auf EU-Rente gestellt, kann ich Ihre Praxis als Kontakt angeben?

Das macht Sinn, wenn Sie langjährig bei mir in Behandlung sind. Nur einen Termin deshalb zu machen um die Praxis als Kontakt für einen Kostenträger anzugeben ist nicht zielführend. 

Führen Sie Autismus-Diagnostik durch?

Autismus-Diagnostik wird im Kindes- und Jugendalter durch Kinder- und Jugendpsychiater und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten durchgeführt. Eine erstmalige Autismus-Diagnose im Erwachsenenalter ohne Auffälligkeiten davor ist sehr unwahrscheinlich. Bei Vorliegen von Diagnostik aus der Kinder- und Jugendzeit beziehen wir diese Unterlagen natürlich in unsere Behandlungsangebote mit ein. Eine erstmalige Diagnostik auf Autismus bei Erwachsenen ist nicht Teil unseres Leistungsspektrums.