
Die Aufmerksamkeitsdefizits – Hyperaktivitätsstörung (ADHS) wird zuerst im Kindesalter sichtbar und setzt sich häufig über das Jugendlichen- und Erwachsenenalter bei vielen Betroffenen auch nach dem 18. Lebensjahr fort.
Die zentrale Symptomatik der ADHS besteht in allen Lebensaltern aus den Symptomen Unaufmerksamkeit, Impulsivität und Hyperaktivität, wobei die Anteile und die Intensität in verschiedenen Altersgruppen und individuell unterschiedlich gewichtet sein können. Die Kernsymptomatik tritt vor dem zwölften Lebensjahr auf. In verschiedenen Altersgruppen tritt die Symptomatik unterschiedlich auf. Während bei Kindern die motorische Unruhe noch häufig deutlich sichtbar ist, berichten erwachsene Patienten vielfach über unterschiedliche Gewichtungen der Symptomatik. Die Impulsivität erwachsener Patienten zeigt sich häufig in anderer Form als bei Kindern.
Prof. Kropp diagnostiziert und behandelt Menschen mit ADHS seit 2002. Die umfassende und genaue fachärztliche Diagnostik und Therapie hat bei ihm einen hohen Stellenwert. Bei der Aufnahme von neuen Patienten in die Praxis mit der Frage ADHS sind die Schulzeugnisse sowohl für Diagnostik als auch für die medikamentöse Therapieübernahme erforderlich und unverzichtbar.
Erst die Zeugnisse stellen die erforderliche Verbindung zur Kindheit und Jugend her, die für die korrekte Diagnose unverzichtbar ist.
Die ärztliche Diagnostik der ADHS im Erwachsenenalter bei relevanten Symptomen und Beschwerden besteht aus der ärztlichen Anamnese, Beobachtung und Befunderhebung, sowie der ärztlichen Einschätzung typischer Symptom-Konstellationen und dem Nachweis der diagnostischen Kriterien nach ICD-10. Wichtig ist der Nachweis der typischen ADHS Symptomatik vor dem zwölften Lebensjahr.
Der „Goldstandard“ der Diagnostik besteht neben der fachärztlichen Untersuchung aus der gezielten Anwendung von Selbstbeurteilungs- und Fremdbeurteilungskalen der sog. Hase-Testbatterie (ADHS-SB, ADHS-DC, WURS-k; WRI, ADHS-DC), die die klinische Einschätzung unterstützen können.
Weiterhin müssen körperliche Erkrankungen durch eine Laboruntersuchung und ein Routine-EKG und in Einzelfällen durch weitere Untersuchungen ausgeschlossen werden.
Da sich die Symptomatik aus der Kinder-und Jugendzeit im Erwachsenenalter deutlich abschwächen kann oder die Diagnose nicht mehr vorliegen kann, muss bei weiter bestehender Symptomatik mit erheblichem Leidensdruck und Einschränkungen in der Lebensführung und dem Wunsch nach medikamentöse Therapie nach dem 18. bzw. 21. Lebensjahr zuerst geklärt werden, ob die Diagnose ADHS als Grundlage für eine weitergehende Behandlung zu Lasten der Krankenkassen weiter besteht oder nicht.
Die Leitlinie zur Behandlung der ADHS sieht verschiedene therapeutische Elemente vor, die sich günstig auf die Konzentrationsfähigkeit, die Aufmerksamkeitsleistung, die Emotionalität sowie die Impulsivität auswirken können.
Wesentliche Bausteine sind eine gesunde Lebensführung, ein bewusster Umgang mit digitalen und analogen Ablenkungsfaktoren, ein realistischer Umgang mit dem eigenen Leistungsvermögen, ergänzt um die leitliniengerechte medikamentöse Behandlung, Selbsthilfeangebote und psychotherapeutische Elemente.
Als zugelassene Medikamente stehen die Leitsubstanzen Atomoxetin (z.B. Agakalin) und Methylphenidat (z.B. Medikinet adult, bzw. Kinecteen) zur Verfügung. Als Ausweichpräparat ist Lisdexamfetamin (z.B. Elvanse) eine Option.
Alle zugelassenen Medikamente sind verschreibungspflichtig, einige unterliegen aufgrund ihrer chemischen Struktur dem Betäubungsmittelgesetz, so dass auch hier der korrekten Diagnose, der sorgfältigen Prüfung möglicher Behandlungsrisiken sowie der kontinuierlichen ärztlichen Überwachung bei der Behandlung besondere Bedeutung zukommt.
Bei einigen Behandlungsoptionen erfolgt jährlich ein vorgeschriebener Auslassversuch, um die Wirksamkeit und die weitere Notwendigkeit der Behandlung zu prüfen.

Die Gründe für eine ADHS-Diagnostik sind vielfältig: einige Patienten hatten die Diagnose und eine Behandlung in ihrer Kinder- und Jugendzeit, andere Patienten werden Eltern und die Symptomatik ist bei den Kindern so überdeutlich, dass sie sich als Eltern fragen, ob sie auch (noch) betroffen sind.
Bei anderen Patienten führen Änderungen im Lebensumfeld dazu (mit einer bisher nicht bekannten oder gut kompensierten ADHS), dass gewohnte Sicherheiten plötzlich fehlen und berufliche Potentiale nicht mehr gehoben werden können und oder bisherige Fähigkeiten vermindert erscheinen.
Andere Patienten werden durch Ehepartner, Freunde oder Kollegen und/oder Vorgesetzte darauf hingewiesen, dass ihre Strategien und ihr Umgang zumindest auffallend seien.
Bei einigen Patienten fällt auf, dass sie sich seit Jahren aufgrund von Ängsten, Depressionen oder Zwängen in psychotherapeutischer Behandlung befinden, eine anhaltende Besserung aber bisher nicht erreicht werden konnte (was für eine zugrundeliegende ADHS-Diagnose typisch sein kann).
Kurzum: verschiedene Konstellationen können dazu führen, Diagnostik und ggf. Therapie zu prüfen, da ADHS bei Erwachsenen keine ganz seltene Erkrankung ist. Diese Komponente ist aber nicht in jeder betroffenen Familie auch als solche bekannt.

Eine fachärztliche ADHS-Diagnostik kann ärztlich indiziert sein, wenn es in verschiedenen Lebensbereichen (Schule, Ausbildung, Beruf, Universität, Beziehung, Freundschaften) so starke Auffälligkeiten im Hinblick auf Konzentration, Aufmerksamkeit und Impulsivität gibt, dass ein starker Leidensdruck entsteht und der Wunsch nach einer Verbesserung der Situation, z.B. durch eine medikamentöse Behandlung, besteht. Dazu sollte es klare Hinweise dafür geben, dass es diese oder eine ähnliche Symptomatik in der Kindheit und Jugend, ggf. in veränderter Form, auch gegeben hat. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, in dieser Frage Kontakt zu Eltern oder anderen Verwandten aufzunehmen.
Bei einem Therapiewunsch in unserer Praxis und der potentiellen Indikation nach fachärztlicher Prüfung kann als Voraussetzung grundsätzlich die Diagnostik bei bestimmten Voraussetzungen geplant und durchgeführt werden.

Medizinische Behandlungsunterlagen aus der Kindheit und Jugend können wichtige Hinweise zur Vorgeschichte geben. Bitte haben Sie diese am Termin dabei.
Die Einsicht in die Schulzeugnisse der Grundschulzeit (im Original oder als Kopie, ausgedruckt) ist für uns zu diagnostischen Zwecken unabdingbar. Erst die Zeugnisse schaffen die erforderliche Verbindung in die Kindheit und Jugend, die für die korrekte Diagnosenstellung erforderlich ist. Bitte bringen Sie Ihre Zeugnisse, gerne auch bis zum Abschluss Ihrer Schulausbildung, mit in die Sprechstunde (diese im Smartphone zu haben reicht nicht).
Weitere wichtige medizinische Unterlagen aus der Kindheit, Jugend und dem Erwachsenenalter, Laborbefunde und technische Untersuchungsergebnisse können sehr wichtig sein für die Einschätzung Ihrer Symptomatik, bitte bringen Sie diese ebenfalls mit.
In der Bestätigungsmail Ihres Termins finden Sie einen Link zur Anamneseerhebung. Bitte füllen Sie die Angaben zu Ihrer medizinischen Vorgeschichte sehr sorgfältig vor Ihrem Termin zu Hause aus.

Die fachärztlich indizierte Diagnostik bei Verdacht auf ADHS bei Erwachsenen besteht aus mehreren Bausteinen. Abhängig von persönlichen und inhaltlichen Voraussetzungen können Abweichungen von unserem Beispiel möglich sein. Das Beispiel setzt eine gute Vorbereitung voraus, bei der die benötigten Unterlagen zum Termin verfügbar und einsehbar sind.
Termin 1: Psychiatrische Untersuchung, erste Testuntersuchungen in der Praxis, Durchsicht mindestens der Grundschul-Zeugnisse einer deutschsprachigen Grundschule (französisch und englisch auf Anfrage).
Termin 1 und ggf. 2: Ruhe-EKG, Blutentnahme, ggf. neurologische Untersuchung (ggf. in Kooperation).
Termin 2 und ggf. 3: Abschluss aller Testuntersuchungen und Experteninterview vor Ort.
Termin 3 und ggf. 4: Auswertegespräch, ggf. Start Therapie.
Gesetzlich Versicherte können bei o.g. fachärztlicher Indikation vor Start einer möglichen Therapie in dieser Praxis die Diagnostik zu Lasten ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auch in dieser Praxis absolvieren (zu den Voraussetzungen vgl. Reiter „Häufige Fragen“). Gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen rechnen wir dafür einmal im Vierteljahr u.a. die sog. Grundpauschale (24,46 EUR), ggf. je weitere 10 Min Gesprächseinheit 19,62 EUR und je 5 Minuten Testzeit 4,33 EUR ab. In Einzelfällen kommen ggf. weitere einzelne Ziffern zu Lasten der Krankenkasse hinzu.
Für Privatversicherte und Selbstzahler belaufen sich die Kosten einer kompletten ADHS-Diagnostik bei Vorlage der Schulzeugnisse und Einhaltung der geplanten Termine auf ca. 573 EUR (GOÄ 3,5-facher Satz, Stand 6/2026).
Eine medikamentöse Behandlung bei Bestätigung einer ADHS-Diagnose durch diese Praxis ist bei GKV- und Privatversicherten im Anschluss möglich (wenn keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen).