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ADHS-Diagnostik und Therapie

ADHS-Diagnostik und medikamentöse Therapie aus einer Hand.

PRAXIS PROF. KROPPExpertise, Klarheit, Umsicht

Grundlagen

Die Aufmerksamkeitsdefizits – Hyperaktivitätsstörung (ADHS) wird zuerst im Kindesalter sichtbar und setzt sich häufig über das Jugendlichen- und Erwachsenenalter bei vielen Betroffenen auch nach dem 18. Lebensjahr fort, muss es aber nicht.

Die zentrale Symptomatik der ADHS besteht in allen Lebensaltern aus den Symptomen Unaufmerksamkeit, Impulsivität und Hyperaktivität, wobei die Anteile in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich gewichtet sein können. Die Kernsymptomatik tritt immer vor dem zwölften Lebensjahr auf. In verschiedenen Altersgruppen ist die Symptomatik einem Wandel unterworfen. Während bei Kindern die motorische Unruhe noch häufig deutlich sichtbar ist, berichten erwachsene Patienten vielfach über unterschiedliche Gewichtungen der Symptomatik. Die Impulsivität erwachsener Patienten zeigt sich häufig in anderer Form als bei Kindern. 

Prof. Kropp behandelt Menschen mit ADHS seit vielen Jahren. Die umfassende fachärztliche Einschätzung hat hier einen hohen Stellenwert. Bei Aufnahme von neuen Patienten in die Praxis mit der Frage ADHS sind die Schulzeugnisse sowohl für Diagnostik als auch für die medikamentöse Therapieübernahme unverzichtbar.

Ziel der Bemühungen ist es immer zu klären, ob es eine medizinische, psychotherapeutische oder verhaltensbedingte Antwort auf die Fragen der Patientinnen und Patienten bezüglich einer möglichen Diagnose geben kann.

ADHS-Diagnostik

Die ärztliche Diagnostik der ADHS im Erwachsenenalter bei relevanten Symptomen und Beschwerden besteht aus der ärztlichen Anamnese, Beobachtung und Befunderhebung, sowie der ärztlichen Einschätzung typischer Symptom-Konstellationen und dem Nachweis der diagnostischen Kriterien nach ICD-10. Wichtig ist der Nachweis der typischen ADHS Symptomatik vor dem zwölften Lebensjahr, verbunden mit der Auffälligkeit, das Beschwerden in mehr als einem Lebensfeld erkennbar sein müssen.

Der „Goldstandard“ der Diagnostik besteht neben der fachärztlichen Untersuchung aus der gezielten Anwendung von Selbstbeurteilungs- und Fremdbeurteilungskalen der sog. Hase-Testbatterie (ADHS-SB, ADHS-DC, WURS-k; WRI, ADHS-DC), die die klinische Einschätzung unterstützen können.

Weiterhin müssen körperliche Erkrankungen durch eine Laboruntersuchung und ein Routine-EKG und in Einzelfällen durch weitere Untersuchungen ausgeschlossen werden.

Da sich die Symptomatik aus der Kinder-und Jugendzeit im Erwachsenenalter deutlich abschwächen kann oder die Diagnose nicht mehr vorliegen kann, muss bei weiter bestehender Symptomatik mit erheblichem Leidensdruck und Einschränkungen in der Lebensführung nach dem 18. bzw. 21. Lebensjahr geklärt werden, ob die Diagnose ADHS als Grundlage für eine weitergehende Behandlung zu Lasten der Krankenkassen weiter besteht oder nicht. 

Medikamentöse Therapie

Die Leitlinie zur Behandlung der ADHS sieht verschiedene therapeutische Elemente vor, die sich günstig auf die Konzentrationsfähigkeit, die Aufmerksamkeitsleistung, die Emotionalität sowie die Impulsivität auswirken können.

Ein wesentlicher Baustein ist eine gesunde Lebensführung, ein bewusster Umgang mit digitalen und analogen Ablenkungsfaktoren, ein realistischer Umgang mit dem eigenen Leistungsvermögen, ergänzt um leitliniengerechte medikamentöse Behandlungsoptionen, Selbsthilfeangebote und psychotherapeutische Elementen. 

Als zugelassene Medikamente stehen die Leitsubstanzen Atomoxetin (z.B. Agakalin) und Methylphenidat (z.B. Medikinet adult, bzw. Kinecteen) zur Verfügung. Als Ausweichpräparat ist Lisdexamfetamin (z.B. Elvanse) eine Option.

Alle zugelassenen Medikamente sind verschreibungspflichtig, einige unterliegen aufgrund ihrer chemischen Struktur dem Betäubungsmittelgesetz, so dass auch hier der korrekten Diagnose, der sorgfältigen Prüfung möglicher Behandlungsrisiken sowie der kontinuierlichen ärztlichen Überwachung bei der Behandlung besondere Bedeutung zukommt.

Jährlich erfolgt ein Auslassversuch, um die Wirksamkeit aber auch die weitere Notwendigkeit der Behandlung zu prüfen und den Vorgaben der Kostenträger für eine mögliche weitere Behandlung Rechnung zu tragen.

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Klinisches BildSymptomatik

Die Gründe eine ADHS-Diagnostik anzustreben sind vielfältig: einige Patienten hatten die Diagnose und Behandlung in ihrer Kinder- und Jugendzeit (und fragen sich ob diese noch vorliegt), andere Patienten werden Eltern und die Symptomatik ist bei den Kindern so überdeutlich, dass sie sich als Eltern fragen, ob sie auch (noch) betroffen sind. Bei anderen Patienten führen Änderungen im Lebensumfeld dazu (mit einer bisher nicht bekannten oder gut kompensierten ADHS), dass gewohnte Sicherheiten plötzlich fehlen und berufliche Potentiale nicht mehr gehoben werden können und ggf. bisherige Fähigkeiten schmerzlich vermisst werden. Andere Patienten werden durch Ehepartner, Freunde oder Kollegen und/oder Vorgesetzte darauf hingewiesen, dass ihre Strategien und ihr Umgang zumindest auffallend seien. Bei einigen Patienten fällt zudem auf, dass sie sich seit Jahren aufgrund von Ängsten, Depressionen oder Zwängen in psychotherapeutischer Behandlung befinden, aber bisher eine anhaltende Besserung nicht erreicht werden konnte (was für eine zugrundeliegende ADHS-Diagnose typisch sein kann). Kurzum: verschiedene Konstellationen können dazu führen, Diagnostik und ggf. Therapie zu prüfen, da ADHS bei Erwachsenen keine ganz seltene Erkrankung ist. Diese Komponente ist aber nicht in jeder betroffenen Familie auch als solche bekannt.

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GrundlagenVoraussetzungen

Eine fachärztliche ADHS-Diagnostik kann ärztlich indiziert sein, wenn es in verschiedenen Lebensbereichen (Schule, Ausbildung, Beruf, Universität, Beziehung, Freundschaften) so starke Auffälligkeiten im Hinblick auf Konzentration, Aufmerksamkeit und Impulsivität gibt, dass ein starker Leidensdruck entsteht und der Wunsch nach einer Verbesserung der Situation, z.B. durch eine medikamentöse Behandlung, besteht. Dazu sollte es klare Hinweise dafür geben, dass es diese oder eine ähnliche Symptomatik in der Kindheit und Jugend, ggf. in veränderter Form, auch gegeben hat. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, in dieser Frage Kontakt zu Eltern oder anderen Verwandten aufzunehmen. 

Bei einem  Therapiewunsch in unserer Praxis und der potentiellen Indikation nach fachärztlicher Prüfung kann als Voraussetzung grundsätzlich die Diagnostik bei bestimmten Voraussetzungen geplant und durchgeführt werden. 

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Sichtung von UnterlagenWas bringen Sie mit

Medizinische Behandlungsunterlagen aus der Kindheit und Jugend können wichtige Hinweise zur Vorgeschichte geben. Bitte haben Sie diese am Termin dabei.

Die Einsicht in die Schulzeugnisse der Grundschulzeit ist für uns zu diagnostischen Zwecken unabdingbar. Bitte bringen Sie Ihre Zeugnisse, gerne auch bis zum Abschluss Ihrer Schulausbildung, mit in die Sprechstunde. 

Weitere wichtige medizinische Unterlagen, Laborbefunde und technische Untersuchungsergebnisse können sehr wichtig sein für die Einschätzung Ihrer Symptomatik, bitte bringen Sie diese ebenfalls mit.

In der Bestätigungsmail Ihres Termins finden Sie einen Link zur Anamneseerhebung. Bitte füllen Sie die Angaben zu Ihrer medizinischen Vorgeschichte schon sehr sorgfältig zu Hause vor Ihrem Termin aus.

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Wer deckt welche Kosten ab?Kosten

Die fachärztlich indizierte Diagnostik bei Verdacht auf ADHS bei Erwachsenen besteht aus mehreren Bausteinen, die nachfolgend beispielhaft dargestellt werden. Abhängig von persönlichen und inhaltlichen Vorausetzungen können Abweichungen möglich sein. Das Beispiel setzt eine gute Vorbereitung voraus, bei der die benötigten Unterlagen zum Termin verfügbar und einsehbar sind. 

Diagnostikphase 1: Psychiatrische Untersuchung, einzelne Testuntersuchungen am iPad in der Praxis, Durchsicht mindestens der Grundschul-Zeugnisse.

Diagnostikphase 2: Ruhe-EKG, Blutentnahme, ggf. neurologische Untersuchung (ggf. in Kooperation).

Diagnostikphase 3: Abschluss aller Testuntersuchungen und Experteninterview vor Ort. Abschlussgespräch.

Gesetzlich Versicherte können bei o.g. fachärztlicher Indikation vor Start einer möglichen Therapie in dieser Praxis die Diagnostik zu Lasten ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auch in dieser Praxis absolvieren (zu den Voraussetzungen vgl. Reiter „Häufige Fragen“). Gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen rechnen wir dafür einmal im Vierteljahr u.a. die sog. Grundpauschale ab (24,46 EUR), ggf. je weitere 10 Min Gesprächseinheit 19,62 EUR und je 5 Minuten Testzeit 4,33 EUR ab. In Einzelfällen kommen ggf. weitere einzelne Ziffern zu Lasten der Krankenkasse hinzu.

Für Privatversicherte und Selbstzahler beläuft sich die Rechnung einer kompletten ADHS-Diagnostik bei Vorlage der Schulzeugnisse und Einhaltung der geplanten Termine auf ca. 598 EUR (GOÄ 3,5-facher Satz, Stand 4/2026). 

Eine medikamentöse Behandlung bei Bestätigung einer ADHS-Diagnose durch diese Praxis ist grundsätzlich bei jedem Versicherungsstatus im Anschluss möglich (wenn keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen).