
Die Aufmerksamkeitsdefizits – Hyperaktivitätsstörung (ADHS) wird zuerst im Kindesalter sichtbar und setzt sich häufig (nicht immer) über das Jugendlichen- und Erwachsenenalter auch nach dem 18. Lebensjahr fort.
Die zentrale Symptomatik der ADHS besteht in allen Lebensaltern aus den Symptomen Unaufmerksamkeit, Impulsivität und Hyperaktivität, wobei die Anteile und die Intensität in verschiedenen Altersgruppen und individuell unterschiedlich gewichtet sein können. Die Kernsymptomatik tritt vor dem siebten bzw. zwölften Lebensjahr auf. In verschiedenen Altersgruppen tritt die Symptomatik unterschiedlich auf.
Prof. Kropp diagnostiziert und behandelt Menschen mit ADHS in Spezialsprechstunden seit 2002. Die umfassende und genaue fachärztliche Diagnostik und Therapie hat bei ihm einen hohen Stellenwert.
Bei der Aufnahme von neuen Patienten in die Praxis mit der Frage ADHS sind die Schulzeugnisse sowohl für Diagnostik als auch für die medikamentöse Therapieübernahme erforderlich und unverzichtbar. Die Zeugnisse stellen das unverzichtbare Bindeglied zur Kindheit und Jugend her.
Die ärztliche Diagnostik der ADHS im Erwachsenenalter bei relevanten Symptomen und Beschwerden besteht u.a. aus ärztlicher Anamnese, Beobachtung und Befunderhebung, ärztlicher Einschätzung typischer Symptom-Konstellationen und dem Nachweis der diagnostischen Kriterien nach ICD-10.
Der „Goldstandard“ der Diagnostik besteht in dieser Praxis ergänzend dazu aus der gezielten ergänzenden Anwendung von Selbstbeurteilungs- und Fremdbeurteilungskalen der sog. Hase-Testbatterie (ADHS-SB, WR-SB, WURS-k; ADHS-DC, WRI).
Körperliche Erkrankungen werden durch eine Laboruntersuchung und ein Routine-EKG und in Einzelfällen durch weitere Untersuchungen ausgeschlossen.
Da sich die Symptomatik aus der Kinder-und Jugendzeit im Erwachsenenalter so deutlich abschwächen kann, das die Diagnose nicht mehr stellbar ist, muss bei weiter bestehender Symptomatik mit Leidensdruck und Einschränkungen in der Lebensführung und dem Wunsch nach medikamentöser Therapie nach dem 18. bzw. 21. Lebensjahr zuerst geklärt werden, ob die Diagnose ADHS als Grundlage für eine weitergehende Behandlung zu Lasten der Krankenkassen weiter besteht.
Die Leitlinie zur Behandlung der ADHS sieht verschiedene therapeutische Elemente vor.
Wesentliche Bausteine sind eine gesunde Lebensführung, ein bewusster Umgang mit digitalen und analogen Ablenkungsfaktoren, ein realistischer Umgang mit dem eigenen Leistungsvermögen, ergänzt um die leitliniengerechte medikamentöse Behandlung, Selbsthilfeangebote und psychotherapeutische Elemente.
Als zugelassene Medikamente stehen die Leitsubstanzen Atomoxetin (z.B. Agakalin) und Methylphenidat (z.B. Medikinet adult, bzw. Kinecteen) zur Verfügung. Als Ausweichpräparat ist Lisdexamfetamin (z.B. Elvanse) eine Option.
Alle zugelassenen Medikamente sind verschreibungspflichtig, einige unterliegen aufgrund ihrer chemischen Struktur dem Betäubungsmittelgesetz, so dass der korrekten Diagnose, der sorgfältigen Prüfung möglicher Behandlungsrisiken sowie der kontinuierlichen ärztlichen Überwachung bei der Behandlung besondere Bedeutung zukommt.
Bei einigen Behandlungsoptionen erfolgt jährlich ein vorgeschriebener Auslassversuch.

Die Gründe für eine ADHS-Diagnostik sind vielfältig: bei einigen Patienten bestand die Diagnose und eine Behandlung in ihrer Kinder- und Jugendzeit, andere Patienten werden Eltern und die Symptomatik ist bei den Kindern so überdeutlich, dass sie sich als Eltern fragen, ob sie auch (noch) betroffen sind.
Bei anderen Patienten führen Änderungen im Lebensumfeld dazu (mit einer bisher nicht bekannten oder gut kompensierten ADHS), dass gewohnte Sicherheiten plötzlich fehlen und berufliche Potentiale nicht mehr gehoben werden können und bisherige Fähigkeiten vermindert erscheinen.
Andere Patienten werden durch Ehepartner, Freunde oder Kollegen und/oder Vorgesetzte darauf hingewiesen, dass ihre Strategien und ihr Umgang zumindest auffallend seien.
Bei einigen Patienten fällt auf, dass sie sich seit Jahren aufgrund von Ängsten, Depressionen oder Zwängen in psychotherapeutischer Behandlung befinden, eine anhaltende Besserung aber bisher nicht erreicht werden konnte (was für eine zugrundeliegende ADHS-Diagnose sprechen kann).
Kurzum: verschiedene Konstellationen können dazu führen, Diagnostik und ggf. Therapie zu prüfen, da ADHS bei Erwachsenen keine ganz seltene Erkrankung ist. Diese Komponente ist aber nicht in jeder betroffenen Familie auch als solche bekannt.

Eine fachärztliche ADHS-Diagnostik kann indiziert sein, wenn es in verschiedenen Lebensbereichen (Schule, Ausbildung, Beruf, Universität, Beziehung, Freundschaften) so starke Auffälligkeiten im Hinblick auf Konzentration, Aufmerksamkeit und Impulsivität gibt, dass ein starker Leidensdruck entsteht und der Wunsch nach einer Verbesserung der Situation, z.B. durch eine medikamentöse Behandlung, besteht. Dazu sollte es klare Hinweise dafür geben, dass es diese oder eine ähnliche Symptomatik in der Kindheit und Jugend, ggf. in veränderter Form, auch gegeben hat. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, in dieser Frage Kontakt zu Eltern oder anderen Verwandten aufzunehmen.
Bei Patienten unserer Praxis mit Behandlungswunsch kann bei der bei uns gestellten fachärztlichen Indikation die ADHS-Diagnostik geplant und durchgeführt werden.

Medizinische Behandlungsunterlagen aus der Kindheit und Jugend können wichtige Hinweise zur Vorgeschichte geben. Bitte bringen Sie diese am Termin mit.
Die Einsicht in die Schulzeugnisse der Grundschulzeit im Original oder als Kopie, ausgedruckt, ist für uns zu diagnostischen Zwecken unabdingbar. Erst die Zeugnisse schaffen die erforderliche Verbindung in die Kindheit und Jugend, die für die korrekte Diagnosenstellung erforderlich ist. Bitte bringen Sie Ihre Zeugnisse, gerne auch bis zum Abschluss Ihrer Schulausbildung, mit in die Sprechstunde (diese im Smartphone zu haben reicht nicht).
Sollten Sie schon über eine externe ADHS-Diagnostik verfügen und diese als Grundlage für eine mögliche Behandlung nutzen wollen, prüfen wir diese anhand Ihrer erhaltenen relevanten Tests, Befundberichte und Schulzeugnisse in der Sprechstunde gerne auf Vollständigkeit und Gültigkeit der eingesetzten Instrumente und geben Ihnen dazu eine Rückmeldung, ob wir diese als Behandlungsgrundlage akzeptieren.
Die ideale Diagnostik ist die komplette HASE-Batterie, diese besteht aus 5 Tests und wird in der Regel akzeptiert. Bitte bringen Sie den Befundbericht und die Testbögen dazu immer gleich mit, damit sich der Prozess nicht verzögert (aufgrund begrenzter Termine).
Weitere wichtige medizinische Unterlagen aus der Kindheit, Jugend und dem Erwachsenenalter, Laborbefunde und technische Untersuchungsergebnisse können sehr wichtig sein für die Einschätzung, bitte bringen Sie diese ebenfalls mit.
In der Bestätigungsmail Ihres Termins finden Sie einen Link zur Anamneseerhebung. Bitte füllen Sie die Angaben zu Ihrer medizinischen Vorgeschichte sehr sorgfältig vor Ihrem Termin zu Hause aus.

Die fachärztlich indizierte Diagnostik bei Verdacht auf ADHS bei Erwachsenen besteht aus mehreren Phasen, die aufeinander aufbauen und Zeit bzw. mehrere Termine benötigen. Abhängig von persönlichen und inhaltlichen Voraussetzungen können Abweichungen möglich sein. Das Beispiel setzt eine gute Vorbereitung voraus, bei der die benötigten Unterlagen zum Termin verfügbar und einsehbar sind.
Phase 1: Psychiatrische Untersuchung, Anamneseerhebung, Durchsicht Grundschul-Zeugnisse einer deutschsprachigen Grundschule (französisch und englisch auf Anfrage), Planung erster spezifischer Tests.
Phase 2: Abschluss aller Testuntersuchungen und Test-Interviews vor Ort, EKG, Blutentnahme.
Phase 3: Auswertegespräch, Start Therapie.
Gesetzlich versicherte Patienten unser Praxis können bei o.g. fachärztlicher Indikation vor Start einer möglichen Therapie in dieser Praxis die Diagnostik zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in dieser Praxis absolvieren (zu den Voraussetzungen vgl. Reiter „Häufige Fragen“). Gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen rechnen wir dafür einmal im Vierteljahr u.a. die sog. Grundpauschale einmalig (24,46 EUR), ggf. je weitere 10 Min Gesprächseinheit 19,62 EUR und je 5 Minuten Testzeit 4,33 EUR ab. In Einzelfällen kommen ggf. weitere einzelne Zusatz-Ziffern zu Lasten der Krankenkasse hinzu.
Für Privatversicherte und Selbstzahler liegen die Kosten einer kompletten fachärztlichen ADHS-Diagnostik bei Vorlage der Schulzeugnisse und Einhaltung der geplanten Termine bei etwa 573 EUR (GOÄ 3,5-facher Satz, Stand 7/2026, inkl. EKG und Blutentnahme).
Eine medikamentöse Behandlung bei Bestätigung einer ADHS-Diagnose durch diese Praxis ist bei GKV- und Privatversicherten nach Abschluss der Diagnostik der nächste Schritt (bei Berücksichtigung möglicher medizinischer Risiken).
Patienten, bei denen sich nach fachärztlicher Untersuchung und Diagnostik keine ADHS-Diagnose bestätigt, beraten wir je nach vorliegender Symptomatik zu dann möglichen unterstützenden Behandlungen bzw. diagnostischen Schritten.