
Bitte bringen Sie Ihre gültige Chipkarte mit. Bei einem Termin über eine Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung oder über eine dringliche Vermittlung Ihrer Hausarztpraxis bringen Sie bitte zusätzlich den Überweisungsschein und Vermittlungscode dazu mit.
Vorbefunde wie EKG, Medikationsplan, aktuelle Laborwerte und Arztbriefe nehmen wir gerne am Empfang entgegen und bereiten diese für die Sprechstunde vor.
Melden sie sich über Reiter „Termin“ an.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte sofort ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden nicht erneuert.
Ein Termin ohne gültige Krankenversicherungskarte oder Ersatzbescheinigung ist immer als Selbstzahler möglich.
Ein geschlossener Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Privatpatient oder Selbstzahler und der Praxis sowie Ihre Zustimmung zur Abrechnung über die privatärztliche Verrechnungsstelle sind Start und Voraussetzung für einen Untersuchungs- und Behandlungsbeginn. Die Abrechnung erfolgt immer nach GOÄ.
Ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungskosten werden bei Privatpatienten von der Krankenversicherung bzw. Beihilfe zum überwiegenden Teil übernommen, wenn Sie die Rechnungen nach GOÄ dort einreichen. In Einzelfällen haben Patienten einzelne Leistungen in ihrem Versicherungsvertrag nicht vereinbart bzw. explizit ausgeschlossen.
Gemäß der aktuellen GOÄ sowie Empfehlungen zu analogen Positionen erlaubt sich Prof. Kropp bei der Abrechnung nach GOÄ bei Privatpatienten und Selbstzahlern lt. Behandlungsvertrag der Praxis bis zum Faktor 3,5 abzurechnen.
Prüfen Sie, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden und welche Eigenanteile von Ihnen selbst getragen werden und ob Sie dazu bereit sind.
Die Kosten für eine Behandlung von Soldaten mit UTV, Polizisten und Bundespolizisten mit Heilfürsorge werden regelmäßig vom jeweiligen Kostenträger übernommen und nach EBM über die KV Brandenburg abgerechnet.
Soldaten benötigen zur ersten Sprechstunde den „Überweisungsschein“ (San/Bw/0217/V), ausgestellt vom Truppenarzt.
Über den Behandlungswunsch an die Praxis können sich Truppenärzte vorab mit Prof. Kropp verständigen (z.B. „Mitbehandlung“), da nicht immer alle Leistungen aus fachärztlicher Sicht indiziert oder verfügbar sind.
Dies gilt insbesondere für ausschliesslich gewünschte psychotherapeutische Leistungen.
Bitte nutzen Sie den Reiter „Polizei & Bundeswehr“ zur Terminvereinbarung oder rufen Sie uns an.
