
Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen ist die wichtigste Information für uns, unter welchen Beschwerden und Symptomen Sie aktuell leiden. Berichte von wichtigen Vorbehandlungen ambulant, tagesklinisch oder stationär bringen Sie bitte mit. Wenn Sie Medikamente einnehmen, bringen Sie Ihren Medikamentenplan bitte mit und geben ihn bitte gleich am Empfang ab.
Wenn möglich bringen Sie gleich einen EKG-Ausdruck mit QTc-Zeit und Laborwerten mit (ideal: Na, K, kl. Blutbild, TSH, BZ, Krea, GFR, GOT, GPT, GGT). Wenn Sie die ePA (elektronische Patientenakte) nutzen, können die Ergebnisse auch dort hinterlegt sein.
Wir können erwachsene Patienten ab dem 18. Geburtstag annehmen und behandeln. Bis zum 18. Geburtstag wenden Sie sich bitte an Kinder- und Jugendlichen-Psychiater, eine Übersicht der nächsten Praxen finden Sie auf der Arztsuche der KV Brandenburg (kvbb.de).
Wir bestätigen ggf. die aktuell verordnete Medikation (Medikationsplan) sowie die aktuellen Behandlungsdiagnosen der Praxis. Zur Frage der Arbeitsunfähigkeitsatteste vgl. die separate Frage.
Weitere Atteste werden in der Praxis nicht ausgestellt. Ausgenommen sind Befundberichte und Atteste aufgrund gesetzlicher Vorgaben, die Behörden anfordern.
Einige Atteste können privat kostenpflichtig sein, Grundlage ist die GOÄ.
Gutachten können durch dafür spezialisierte Gutachtenpraxen erstellt werden, wir sind eine Behandlungspraxis und erstellen diese nicht.
Die Aufgabe meiner Praxis ist die medizinische Behandlung unserer Patienten, damit diese wieder eine bessere Lebensqualität erreichen können.
Wenn Sie vor allem eine fachärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wünschen und dies der Grund für Ihren Terminwunsch ist, ist dies definitiv NICHT die richtige Praxis für Sie.
Ziel meiner medizinischen Tätigkeit als Facharzt ist die Förderung bei der aktiven Bewältigung aktuellen Symptomatik, Ihrer Beschwerden bzw. Ihrer Erkrankung und bei der Aktivierung Ihrer persönlichen Kräfte und Ressourcen. Trotz einer vorliegenden psychischen Symptomatik, relevanten Beschwerden oder einer Erkrankung ist man nicht automatisch arbeitsunfähig. Auch nach einer Klinikbehandlung oder Rehabilitationsbehandlung ist man typischerweise wieder arbeitsfähig.
Eine medizinisch nicht begründbare Krankschrift könnte sich nachteilig für die weitere Gesundung auswirken, da die damit einhergehende Vermeidung viele Symptome verstärken kann. Die Folge können dann Chronifizierungen von Beschwerden bei einer langen Abwesenheit von der Tätigkeit/dem Arbeitsplatz sein.
Krankschriften über viele Wochen und sogar Monate bzw. Jahre haben in unserem Fachgebiet selten bis nie einen medizinischen Hintergrund, oft verbergen sich dahinter ungelöste Konflikte und Vermeidungsverhalten. Die persönliche Meinung ( z.B. „da kann ich jetzt auf keinen Fall wieder hingehen“) weicht dabei nicht selten von der Facharztmeinung ab und könnte tatsächlich eher auf einen ungelösten Konflikt hindeuten. Konflikte am Arbeitsplatz, mit dem Arbeitgeber oder Kollegen bzw. Vorgesetzten müssen persönlich oder ggf. rechtlich gelöst werden, eine medizinische Lösung gibt es dafür nicht.
Eine Krankschrift wäre dann keine wirkliche Lösung, sondern eine Verlagerung des ungelösten Problems auf Hausärzte und Fachärzte. Dadurch kann es zu einer Vermeidung der erforderlichen Auseinandersetzung und Klärung kommen. Erst eine Klärung oder Neuorientierung kann in der Folge neue Kräfte freisetzen.
Ärztliche Atteste sind wie die Anfertigung einer Urkunde sehr sorgfältig vor Ausstellung durch Ärzte anhand bestimmter Kriterien zu prüfen. Längst nicht jede Vorstellung von Betroffenen zur persönlichen Arbeitsfähigkeit erfüllt sich bei fachärztlicher Prüfung und Einschätzung. Zweifel sind immer dann angebracht, wenn nicht der Arzt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund seiner Erkenntnisse aus der Sprechstunde attestiert, sondern Patienten wünschen, dass eine solche ausgestellt wird. Eine „Bestellung“ einer Krankschrift ist in dieser Praxis somit auch nicht möglich.
Eine Entscheidung über eine aktuell zu attestierende Arbeitsunfähigkeit trifft ausschliesslich Prof. Kropp in der Sprechstunde aufgrund seiner fachlichen Einschätzung, nicht der Patient, kein Angehöriger, kein Arbeitgeber.
Eine ambulante Vorstellung in einer Facharztpraxis erfüllt nicht die Kriterien einer Arbeitsunfähigkeit.
Hier einige Grundlagen, die ggf. bei der Beantwortung der Frage helfen können:
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt neben dem Solidarprinzip, dem Sachleistungsgrundsatz und der Solidarischen Finanzierung das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das Wirtschaftlichkeitsgebot besagt, „dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Ärzte nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“.
Ausreichend bedeutet, dass die Leistungen dem Einzelfall und dem aktuellen medizinischen Stand der Erkenntnisse sowie Fortschritt entsprechen sollen. Die Leistung ist ausreichend, wenn sie gerade dazu genügt, den Behandlungserfolg zu erzielen. Zweckmäßig bedeutet, dass die Leistung dem Behandlungsziel dienlich ist, also zum Behandlungserfolg beiträgt. Wirtschaftlich bedeutet, dass die Leistung qualitativ hochwertig aber unter Einsatz von geringem Aufwand an Kosten erbracht werden soll. Notwendig bedeutet, dass die Leistung für den Behandlungserfolg erforderlich und nicht ersetzbar ist, jedoch nicht über den Umfang dessen geht, was für die Behandlung nötig ist.
Diese Grundlagen vor Augen prüfen Haus- und Fachärzte in jedem Fall, welche Behandlungen sie einleiten oder anregen. Nicht selten kommt es dabei zu unterschiedlichen Wahrnehmungen von Patienten und deren gefühltem Bedarf und der medizinischen Notwendigkeit.
Die medizinische Versorgung der Bundesrepublik gilt als sehr umfassend und sozial. Umso wichtiger ist es, mit den aktuell zur Verfügung stehenden Ressourcen pfleglich umzugehen und die verschiedenen Behandlungsebenen ambulant, (teil)-stationär und rehabilitativ klug zu nutzen und medizinische Leistungen der Solidargemeinschaft immer nach ärztlicher Indikation und Verordnung, nicht nur nach Patientenwunsch ohne o.g. Prüfung zu erbringen. Dies soll ermöglichen, das die Leistungen dorthin gelangen, wo sie medizinisch indiziert und benötigt werden, der persönliche Wunsch nach einer bestimmten Leistung reicht nicht aus.
Wer bestimmte Leistungen ohne Leistungspflicht seiner Kasse trotzdem nutzen will, kann sie z.T. auch privat bezahlen (sog. „Igel“-Leistungen), dies ist jedoch aktuell nicht Teil des Leistungsspektrums dieser Praxis.
Die Autismus-Diagnostik wird im Kindes- und Jugendalter durch Kinder- und Jugendpsychiater durchgeführt.
Autismus ist eine sehr schwerwiegende Erkrankung, die in der Regel eine Teilnahme am sozialen Leben schon in der Kindheit massiv einschränkt.
Eine erstmalige Autismus-Diagnose im Erwachsenenalter ohne massive Auffälligkeiten davor bzw. bei normalem Schulbesuch in der Regelschule, Schulabschluss oder sogar Studienbeginn ist extrem unwahrscheinlich bzw. oft eine Fehldiagnose, die fachärztlichen Standards meist nicht genügen würde.
Bei Vorliegen von Diagnostik aus der Kinder- und Jugendzeit beziehen wir diese Unterlagen in unsere Behandlungsangebote mit ein.
Eine erstmalige Diagnostik bei Verdacht auf Autismus/M. Asperger bei Erwachsenen ist nicht Teil des Leistungsspektrums der Praxis, da die vorliegende Diagnostik aus der Kinder- und Jugendzeit nicht wiederholt werden muss.
Ihren ersten Termin (im Behandlungs-Quartal) können Sie online reservieren, wir prüfen diesen und bestätigen ihn dann.
Nachfolgetermine erhalten Sie direkt in der Sprechstunde nach medizinischer Notwendigkeit.
Patienten, die reservierte oder vereinbarte Termine ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen haben, räumen wir zukünftig keine Möglichkeit ein, neue Termine bequem online zu reservieren. Diese können sich dann aber telefonisch (zwischen 12-13h) oder persönlich einen Termin geben lassen.
Patienten mit noch offenen Rechnungen können ebenfalls keine Termine online reservieren.
Aufgrund unserer hohen Nachfrage in der Praxis am Empfang können wir nicht gleichzeitig mit Patienten vor Ort sprechen und telefonieren. Aus diesem Grund bieten wir eine Telefonsprechzeit von 12-13 Uhr werktäglich an.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte immer die Online-Terminanfrage über unsere Homepage oder kommen persönlich vorbei um Ihren Termin zu vereinbaren.
Zusammenfassung: Termine bitte online oder persönlich reservieren.
Diese Medikamente haben ein hohes Abhängigkeitspotential und werden von mir äußerst zurückhaltend bis kritisch für die ambulante Behandlung bewertet. Ein Rezept selbst in der kleinsten Packungsgrösse N1 ist deshalb nahezu ausgeschlossen. Wenn dies zwingend aus meiner Sicht erforderlich sein sollte, spreche ich Sie dazu an und kläre Sie ausführlich dazu auf. Ein Wunsch Ihrerseits nach einer Weiterverordnung eines solchen Medikaments bei Erstverordnung durch andere Ärzte würde nicht zu einer Rezeptierung in meiner Praxis führen.
Wenn Sie langjährig bei mir in Behandlung sind kann das Sinn machen (>3 Jahre). Nur einen Termin deshalb zu machen, um die Praxis als Kontakt für einen Kostenträger anzugeben ist nicht zielführend sondern eher kontraproduktiv, da die Angaben aus einem bis wenigen Terminen vermutlich nicht ausreichen würden, um Ihren Antrag erfolgreich zu stützen.
Die Praxis ist bezüglich aller Unterlagen, Informationen, der website etc. in deutsch organisiert. Sollten Sie sprachlich mit Ihrem Deutsch an Grenzen kommen (da dies nicht Ihre Muttersprache ist), werde ich versuchen meine englischen Sprachkenntnisse für einzelne Begriffe mit zu nutzen. Eine rein in englischer Sprache durchgeführte Sprechstunde ist nicht Teil des Leistungsspektrums der Praxis.