
Sie haben drei Anmelde-Möglichkeiten, die Sie frei wählen können:
1) Auf unser homepage oder über die arzt-direkt App finden Sie den Online-Terminkalender der Praxis mit den freien Terminen für die nächsten 4 Wochen. Melden Sie sich dort direkt für einen konkreten Termin an. Es folgt eine Prüfung Ihrer Anfrage und eine Bestätigungsmail bei Annahme Ihres Termins mit weiteren Hinweisen.
2) Sie können in der Sprechstundenzeit auch direkt vor Ort in der Praxis einen Termin vereinbaren.
3) Telefonische Anmeldungen sind Mo-Do von 12-13h möglich.
Fragen zu Praxisangeboten entnehmen Sie bitte der homepage. Medizinische Fragen werden direkt in der Sprechstunde besprochen. Es erfolgt keine Beratung am Telefon oder per email.
Wir können erwachsene Patienten ab dem 18. Geburtstag annehmen und behandeln. Bis zum 18. Geburtstag wenden Sie sich bitte an Kinder- und Jugendlichen-Psychiater, eine Übersicht der nächsten Praxen finden Sie auf der Arztsuche der KV Brandenburg (kvbb.de).
Rezepte erhalten Sie direkt in der Sprechstunde in einem Sprechstundentermin. Dort wird die Indikation zur Weiterverordnung, die Verträglichkeit und die Verordnung von Routineuntersuchungen wie EKG und Blutentnahme fachärztlich geprüft.
Wenn möglich bringen Sie gleich einen EKG-Ausdruck mit QTc-Zeit und Laborwerten mit (ideal: Na, K, kl. Blutbild, TSH, BZ, Krea, GFR, GOT, GPT, GGT). Wenn Sie die ePA (elektronische Patientenakte) nutzen, können die Ergebnisse auch dort hinterlegt sein.
Wir bestätigen die aktuell verordnete Medikation (Medikationsplan) sowie die aktuellen Behandlungsdiagnosen der Praxis in der Sprechstunde.
Wunschatteste erstellen wir nicht.
Befundberichte aufgrund gesetzlicher Vorgaben für Behörden werden nach Eingang bearbeitet (wenn Sie länger bei uns bekannt sind).
Einige Bescheinigungen können privat kostenpflichtig sein (z.B. Medikamenten-Reisebescheinigungen), Grundlage ist die GOÄ.
Gutachten können durch dafür spezialisierte Gutachtenpraxen erstellt werden, wir sind eine Behandlungspraxis.
Wenn Sie vor allem wegen einer fachärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Termin in meiner Praxis wünschen, ist dies definitiv NICHT die richtige Praxis für Sie.
Erläuterung: Ziel meiner medizinischen Tätigkeit als Facharzt ist die Förderung bei der aktiven Bewältigung der aktuellen Symptomatik, Ihrer Beschwerden bzw. Ihrer Erkrankung und bei der Aktivierung Ihrer persönlichen Kräfte und Ressourcen. Trotz einer vorliegenden psychischen Symptomatik, relevanten Beschwerden oder einer Erkrankung ist man nicht automatisch arbeitsunfähig. Auch nach einer Klinikbehandlung oder Rehabilitationsbehandlung ist man typischerweise arbeitsfähig.
Eine medizinisch nicht begründbare Krankschrift könnte sich auch nachteilig auf die weitere Gesundung auswirken, da die damit einhergehende mögliche Vermeidung viele Symptome verstärken kann. Die Folge könnten dann Chronifizierungen von Beschwerden bei einer langen Abwesenheit von der Tätigkeit/dem Arbeitsplatz/dem Dienstort sein.
Krankschriften über viele Wochen und sogar Monate bzw. Jahre haben in meinem Fachgebiet selten bis nie einen medizinischen Hintergrund. Gar nicht so selten verbergen sich dahinter ungelöste Konflikte und ein Vermeidungsverhalten. Die persönliche Meinung (z.B. „da kann ich jetzt auf keinen Fall wieder hingehen“) weicht dabei nicht selten deutlich von der Facharztmeinung ab und könnte tatsächlich eher auf einen ungelösten Konflikt hindeuten. Konflikte am Arbeitsplatz, mit dem Arbeitgeber, Kollegen bzw. Vorgesetzten müssen persönlich oder ggf. rechtlich gelöst werden, eine medizinische Lösung gibt es dafür nicht. Erst eine Klärung oder Neuorientierung kann in der Folge neue Kräfte freisetzen.
Medizinische Atteste sind wie die Anfertigung einer Urkunde sehr sorgfältig vor Ausstellung durch Fachärzte anhand bestimmter Kriterien zu prüfen. Längst nicht jede Vorstellung von Betroffenen zur persönlichen Arbeitsfähigkeit erfüllt sich bei fachärztlicher Prüfung und Einschätzung. Zweifel sind immer dann angebracht, wenn nicht der Arzt primär die Arbeitsunfähigkeit aufgrund seiner Erkenntnisse aus der Sprechstunde attestiert, sondern Patienten den Wunsch einer Krankschrift an den Arzt herantragen. Eine „Bestellung“ einer Krankschrift ist in dieser Praxis nicht möglich.
Die Entscheidung über eine aktuell zu attestierende Arbeitsunfähigkeit in der Sprechstunde dieser Praxis kann ausschliesslich Prof. Kropp aufgrund seiner aktuellen fachärztlichen Einschätzung treffen. Patienten, Angehörige, Arbeitgeber, Vorbehandler oder Behörden können diese Entscheidung nicht treffen.
Nein. Die ambulante Vorstellung in meiner Facharztpraxis erfüllt nicht die Kriterien einer Arbeitsunfähigkeit.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt neben dem Solidarprinzip, dem Sachleistungsgrundsatz und der Solidarischen Finanzierung das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das Wirtschaftlichkeitsgebot besagt u.a. „dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Ärzte nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“.
Ausreichend bedeutet, dass die Leistungen dem Einzelfall und dem aktuellen medizinischen Stand der Erkenntnisse sowie Fortschritt entsprechen sollen. Die Leistung ist ausreichend, wenn sie gerade dazu genügt, den Behandlungserfolg zu erzielen. Zweckmäßig bedeutet, dass die Leistung dem Behandlungsziel dienlich ist, also zum Behandlungserfolg beiträgt. Wirtschaftlich bedeutet, dass die Leistung qualitativ hochwertig aber unter Einsatz von geringem Aufwand an Kosten erbracht werden soll. Notwendig bedeutet, dass die Leistung für den Behandlungserfolg erforderlich und nicht ersetzbar ist, jedoch nicht über den Umfang dessen geht, was für die Behandlung nötig ist.
Diese Grundlagen vor Augen prüfen Haus- und Fachärzte in jedem Fall, welche Behandlungen sie einleiten oder anregen. Nicht selten kommt es dabei zu unterschiedlichen Wahrnehmungen von Patienten und Angehörigen und deren gefühltem Bedarf und der medizinischen Notwendigkeit.
Die medizinische Versorgung der Bundesrepublik gilt als sehr umfassend und sozial. Umso wichtiger ist es, mit den aktuell zur Verfügung stehenden Ressourcen sorgsam umzugehen und die verschiedenen Behandlungsebenen ambulant, (teil)-stationär und rehabilitativ klug zu nutzen und medizinische Leistungen der Solidargemeinschaft immer nach ärztlicher Indikation und Verordnung und o.g. Prüfung zu erbringen. Dies soll ermöglichen, das die Leistungen dorthin gelangen, wo sie medizinisch indiziert und benötigt werden, der persönliche Wunsch nach einer bestimmten Leistung reicht als Begründung nicht aus.
Wer bestimmte Leistungen ohne Leistungspflicht seiner Kasse trotzdem nutzen will, kann sie z.T. auch privat bezahlen (sog. „Igel“-Leistungen), dies ist jedoch aktuell nicht Teil des Leistungsspektrums dieser Praxis.
Die Autismus-Diagnostik wird typischerweise im Kindes- und Jugendalter durch Kinder- und Jugendpsychiater durchgeführt. Der im ICD-10 beschriebene Autismus ist eine sehr schwerwiegende Erkrankung, die in der Regel eine Teilnahme am sozialen Leben schon in der Kindheit massiv einschränkt.
Eine erstmalige Autismus-„Diagnose“ im Erwachsenenalter ohne massive Auffälligkeiten davor bzw. bei normalem Schulbesuch in der Regelschule, Schulabschluss oder sogar Studienbeginn oder Studienabschluss ist eher unwahrscheinlich und oft eher eine Fehldiagnose, die fachärztlichen Standards eher nicht genügen würde.
Dem widerspricht nicht, dass Erwachsene durchaus „autistische Züge“ haben können. Nicht jeder Mensch, der diese Anteile hat, muss gleich das Vollbild „Autismus“ haben. Ich bezweifle die inflationär häufig gestellte Diagnose „Autismus“ in den meisten Fällen und halte diese fachlich oft für fehlerhaft.
Bei Vorliegen einer Autismus-Diagnostik aus der Kinder- und Jugendzeit beziehen wir diese Unterlagen natürlich in unsere Überlegungen mit ein.
Eine erstmalige Diagnostik bei Verdacht auf Autismus/M. Asperger bei Erwachsenen ist nicht Teil des Leistungsspektrums der Praxis, da eine vorliegende Diagnostik aus der Kinder- und Jugendzeit nicht wiederholt werden muss.
Ihren ersten Termin (im Behandlungs-Quartal) können Sie online reservieren, wir prüfen diesen und bestätigen ihn dann.
Nachfolgetermine erhalten Sie direkt in der Sprechstunde nach medizinischer Notwendigkeit.
Patienten, die reservierte oder vereinbarte Termine ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen haben, wird die Online-Terminreservierung nicht mehr angeboten. Diese Patienten können telefonisch (zwischen 12-13h) oder persönlich einen Termin vereinbaren.
Patienten mit Mahnungen bei unbezahlten Rechnungen können keine Termine online reservieren.
Aufgrund der hohen Nachfrage in der Praxis am Empfang können wir nicht gleichzeitig mit Patienten vor Ort sprechen und telefonieren. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine telefonische Terminvergabe in der Zeit Mo-Do von 12-13 Uhr an.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie gerne auch rund um die Uhr die Online-Terminanfrage über unsere Homepage bzw. „arzt-direkt“ oder kommen in den Sprechzeiten persönlich vorbei.
Da Quetiapin nicht als Schlafmittel sondern für die Schizophrenie und bipolare Störungen zugelassen ist und einige bedeutsame Nebenwirkungen entwickeln kann, nutzen wir alternative, besser verträgliche schlafanstossende Medikamente.
Medikamente mit Abhängigkeitspotential werden von mir äußerst zurückhaltend bis kritisch für die ambulante Behandlung bewertet. Ein Rezept selbst in der kleinsten Packungsgrösse N1 ist deshalb nahezu ausgeschlossen. Wenn dies zwingend aus meiner Sicht erforderlich sein sollte, spreche ich Sie dazu an und kläre Sie ausführlich dazu auf. Ein Wunsch Ihrerseits nach einer Weiterverordnung eines solchen Medikaments bei Erstverordnung durch andere Ärzte würde nicht zu einer Folge-Rezeptierung in meiner Praxis führen.
Da die Studienlage aktuell keine medizinische Grundlage für eine rationale Pharmakotherapie der Substanz im Fach Psychiatrie und Psychotherapie bietet, wird dies in der Praxis weder zu Lasten der Krankenversicherungen noch als Privatrezept verordnet.
Bitte sprechen Sie mich vorher dazu an, ob dies aus meiner Sicht fachlich sinnvoll und aussichtsreich sein könnte und ob ich selbst Erkenntnisse gewonnen habe, die einen möglichen Antrag unterstützen könnten.
Nur die in dieser Praxis neu gestellten Diagnosen und neu durchgeführte Behandlungen sind für Ämter und Behörden relevant.
Es ist nicht günstig einen Termin zu machen, nur um die Praxis als Kontakt für ein Verwaltungs-Verfahren anzugeben.
Sie helfen Ihrem ggf. inhaltlich berechtigten Antragsvorgang damit auf keinen Fall, blockieren wertvolle Praxiszeit für sinnlose Bürokratie von der Sie nicht profitieren und verhindern Behandlungszeit für andere Patienten.
Die Praxis ist bezüglich aller Unterlagen, Informationen, der website etc. deutsch organisiert. Sollten Sie sprachlich mit Ihrem Deutsch an Grenzen kommen (da dies nicht Ihre Muttersprache ist), werde ich versuchen meine englischen oder französischen Sprachkenntnisse für einzelne Begriffe mit zu nutzen. Eine rein in englischer oder französischer Sprache durchgeführte Sprechstunde ist nicht Teil des Leistungsspektrums der Praxis.