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Fragen zum Termin

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Vorstellung in der Praxis in Frage und Antwort.
Ich komme zur Erstvorstellung in die Praxis, was bringe ich mit?

Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen ist die wichtigste Information für uns, unter welchen Beschwerden und Symptomen Sie aktuell leiden. Berichte von wichtigen Vorbehandlungen ambulant, tagesklinisch oder stationär bringen Sie bitte mit. Wenn Sie Medikamente einnehmen, bringen Sie Ihren Medikamentenplan bitte mit und geben ihn bitte gleich am Empfang ab.

Ich komme zur medikamentösen Einstellung mit Überweisung, was ist wichtig?

Wenn möglich bringen Sie gleich einen EKG-Ausdruck mit QTc-Zeit und Laborwerten mit (ideal: Na, K, kl. Blutbild, TSH, BZ, Krea, GFR, GOT, GPT, GGT). Wenn Sie die ePA (elektronische Patientenakte) nutzen, können die Ergebnisse auch dort hinterlegt sein.

Ab welchem Alter kann ich in die Praxis zur Behandlung kommen?

Wir können erwachsene Patienten ab dem 18. Geburtstag annehmen und behandeln. Bis zum 18. Geburtstag wenden Sie sich bitte an Kinder- und Jugendlichen-Psychiater, eine Übersicht der nächsten Praxen finden Sie auf der Arztsuche der KV Brandenburg (kvbb.de).

Stellen Sie Atteste aus, erstellen Sie Gutachten?

Wir bestätigen ggf. die aktuell verordnete Medikation (Medikationsplan) sowie die aktuellen Behandlungsdiagnosen der Praxis. Zur Frage der Arbeitsunfähigkeitsatteste vgl. die separate Frage.

Weitere Atteste werden in der Praxis nicht ausgestellt. Ausgenommen sind Befundberichte und Atteste aufgrund gesetzlicher Vorgaben, die Behörden anfordern.

Einige Atteste können privat kostenpflichtig sein, Grundlage ist die GOÄ. 

Gutachten können durch dafür spezialisierte Gutachtenpraxen erstellt werden, wir sind eine Behandlungspraxis und erstellen diese nicht.

Ich werde von meiner Praxis nicht mehr krankgeschrieben, übernehmen Sie das weiter?

Die Aufgabe meiner Praxis ist die medizinische Behandlung unserer Patienten, damit diese wieder eine bessere Lebensqualität erreichen können.

Wenn Sie vor allem eine  fachärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wünschen und dies der Grund für Ihren Terminwunsch ist, ist dies definitiv NICHT die richtige Praxis für Sie.

Ziel meiner medizinischen Tätigkeit als Facharzt ist die Förderung bei der aktiven Bewältigung aktuellen Symptomatik, Ihrer Beschwerden bzw. Ihrer Erkrankung und bei der Aktivierung Ihrer persönlichen Kräfte und Ressourcen. Trotz einer vorliegenden psychischen Symptomatik, relevanten Beschwerden oder einer Erkrankung ist man nicht automatisch arbeitsunfähig. Auch nach einer Klinikbehandlung oder Rehabilitationsbehandlung ist man typischerweise wieder arbeitsfähig.

Eine  medizinisch nicht begründbare Krankschrift könnte sich nachteilig für die weitere Gesundung auswirken, da die damit einhergehende Vermeidung viele Symptome verstärken kann. Die Folge können dann Chronifizierungen von Beschwerden bei einer langen Abwesenheit von der Tätigkeit/dem Arbeitsplatz sein.

Krankschriften über viele Wochen und sogar Monate bzw. Jahre haben in unserem Fachgebiet selten bis nie einen medizinischen Hintergrund, oft verbergen sich dahinter ungelöste Konflikte und Vermeidungsverhalten. Die persönliche Meinung  ( z.B. „da kann ich jetzt auf keinen Fall wieder hingehen“) weicht dabei nicht selten von der Facharztmeinung ab und könnte tatsächlich eher auf einen ungelösten Konflikt hindeuten. Konflikte am Arbeitsplatz, mit dem Arbeitgeber oder Kollegen bzw. Vorgesetzten müssen persönlich oder ggf. rechtlich gelöst werden, eine medizinische Lösung gibt es dafür nicht.

Eine Krankschrift wäre dann keine wirkliche Lösung, sondern eine Verlagerung des ungelösten Problems auf Hausärzte und Fachärzte. Dadurch kann es zu einer Vermeidung der erforderlichen Auseinandersetzung und Klärung kommen. Erst eine Klärung oder Neuorientierung kann in der Folge neue Kräfte freisetzen.

Ärztliche Atteste sind wie die Anfertigung einer Urkunde sehr sorgfältig vor Ausstellung durch Ärzte anhand bestimmter Kriterien zu prüfen. Längst nicht jede Vorstellung von Betroffenen zur persönlichen  Arbeitsfähigkeit erfüllt sich bei fachärztlicher Prüfung und Einschätzung. Zweifel sind immer dann angebracht, wenn nicht der Arzt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund seiner Erkenntnisse aus der Sprechstunde attestiert, sondern Patienten wünschen, dass eine solche ausgestellt wird. Eine „Bestellung“ einer Krankschrift ist in dieser Praxis somit auch nicht möglich.

Eine Entscheidung über eine aktuell zu attestierende Arbeitsunfähigkeit trifft ausschliesslich Prof. Kropp in der Sprechstunde aufgrund seiner fachlichen Einschätzung, nicht der Patient, kein Angehöriger, kein Arbeitgeber.  

Kann ich für den Tag der Vorstellung bei Ihnen eine Krankschrift erhalten?

Eine ambulante Vorstellung in einer Facharztpraxis erfüllt nicht die Kriterien einer Arbeitsunfähigkeit.

Ich vermute bei mir ADHS im Erwachsenenalter. Führen Sie die Therapie und ggf. auch vorher die Diagnostik durch? Welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen, was benötigen Sie?
  • Bei Vorliegen einiger Voraussetzungen und einem erkennbaren Leidensdruck führen wir (wenn dies nicht schon vorliegt) nach einem Erstgespräch die erforderlichen Schritte der Diagnostik bei Verdacht auf ADHS bei Erwachsenen (im Rahmen unser zeitlichen Möglichkeiten) durch. Entscheidend ist neben der aktuellen Symptomatik der Nachweis der Symptomatik in Kindheit und Jugend.
  • Zugelassene medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten zu Lasten der Krankenkassen bestehen in Deutschland ausschließlich für ADHS nach ICD-10. Die Diagnose im Erwachsenenalter ist nur stellbar, wenn es auch in der Kindheit und Jugend diesbezüglich Auffälligkeiten gab (erkennbar z.B. anhand der Schulzeugnisse oder medizinische Befunde).
  • Bitte bringen Sie mindestens die Zeugnisse Klasse 1-6 (ggf. 1-10) mit. Die Vorlage der Zeugnisse und/oder ein Facharztbefund aus Kindheit oder Jugend ist für eine ADHS-Diagnostik oder medikamentöse Therapie der ADHS immer erforderlich. Ohne Vorlage dieser Unterlagen und der auswertbaren Zeugnisse in einer für uns lesbaren Sprache kann in dieser Praxis keine leitliniengerechte Diagnostik erfolgen.
  • Falls vorhanden: Bringen Sie Befunde vom Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten mit.
  • Falls vorhanden: Bringen Sie aktuelle testpsychologische Befunde aus psychiatrischen/psychotherapeutischen Praxen inkl. der durchgeführten Fragebögen bzw. ausführliche Testergebnisse mit.
  • Falls vorhanden: Bringen Sie wenn möglich ein aktuelles EKG mit QTc-Zeit und ein aktuelles Labor (ideal: nicht älter als 4 Wochen) mit. 
  • Überlegen Sie vor dem Termin, welche Dinge Ihnen seit wann besonders schwer fallen und bzgl. welcher Dimension (Symptomatik) Sie von einer möglichen Therapie wo (Beruf, Haushalt, Familienorganisation, Schule, Ausbildung, Universität) zu profitieren hoffen.
  • Füllen Sie bitte bzgl. Ihrer medizinischen Vorgeschichte den Anamnesebogen zu Hause aus, den Sie mit der Bestätigungsmail zum Termin als link bekommen haben. Ansonsten füllen Sie diesen bitte in der Praxis mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor Ihrem Termin aus.
  • Wir gehen Ihrer Fragestellung ergebnisoffen und unabhängig  nach. Eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis oder eine Zusage für eine bestimmte Therapie sind nicht möglich. Ein Behandlungsstart erfolgt bei vorliegenden positiven Ergebnissen der leitliniengerechten Diagnostik in der Regel nach mindestens 1-3 Terminen, diese Zeit benötigen wir für eine gründliche Einschätzung und Bewertung. Bitte berücksichtigen dies jeweils für Ihre persönliche Planung, insbesondere dass keine Beschleunigung möglich ist.
  • Unsere Tests, die wir einsetzen, sind aktuell durch unseren Testanbieter ausschließlich in deutsch verfügbar. Gute aktive und passive deutsche Sprachkenntnisse der Patienten selbst sind deshalb für die Erstdiagnostik immer Voraussetzung. Eine Diagnostik z.B. in englischer Sprache ist deshalb aktuell nicht möglich.
  • Ggf. bitten wir Sie im Verlauf um weitere Übersendungen von Unterlagen. Wir können pdf-Dokumente, sinnvoll chronologisch zusammengestellt auf unsere Anfrage dazu annehmen, andere Formate können nur auf Anfrage verarbeitet werden. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen unaufgefordert vorab zu.
  • Für eine Diagnostik und Therapie sollten Sie die Praxis in angemessener Zeit erreichen können, da zumindest in der Einstellungsphase mehrere Termine in kürzerer Zeit erforderlich sind. Sollten Sie aus anderen Bundesländern zu uns kommen wollen (außerhalb von Brandenburg, Berlin), kontaktieren Sie uns bitte zuerst und prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen beisammen haben.
  • Rezepte werden ausschließlich in Ihrer Anwesenheit in der Sprechstunde für Sie ausgestellt und nur persönlich an Sie im Termin an Sie übergeben (nicht am Empfang, nicht an Dritte, kein Versand).
  • Die Diagnostik führen wir immer in Kombination aus Diagnostik und Therapie in unserer Praxis durch. Reine Diagnostikanfragen können wir als Behandlungspraxis aus Zeitgründen nicht durchführen
Bei mir ist ADHS diagnostiziert, ich suche eine psychiatrische Facharzt-Praxis die mich medikamentös behandelt, bzw. muss die Praxis bei Umzug wechseln. Wie gehen Sie vor bei Aufnahme in Ihre Praxis?
  • Da die Untersuchungsgänge verschiedener Institutionen unterschiedlich sein können, möchten wir vor Ihrem Behandlungsbeginn bei uns die Grundlagen der bisher bei Ihnen durchgeführten Diagnostik nach den aktuellen Behandlungsleitlinien  nachvollziehen. Dazu bringen Sie bitte mit: 
  • 1) Untersuchungsbefunde zur Diagnostik nach ICD-10.
  • 2) Grundschulzeugnisse, ggf. Zeugnisse bis Klasse 10 zum Verständnis der Symptomatik in Kindheit und Jugend. Ohne diesen Nachweis kann eine Übernahme der Therapie bei uns nicht erfolgen.  
  • 3) Weitere medizinische Unterlagen aus Kindheit und Jugend, wenn diese zum Thema ADHS vorliegen.
  • 4) Entscheidend ist die aktuelle Symptomatik zum Zeitpunkt der Vorstellung in der Praxis und die nachvollziehbare Vorgeschichte anhand Ihrer Unterlagen.
  • Zugelassene Behandlungsmöglichkeiten zu Lasten der Krankenkassen bestehen in Deutschland für die Diagnose ADHS nach ICD-10.
  • 5) Falls verfügbar ein aktuelles EKG mit QTc-Zeit und ein aktuelles Labor (nicht älter als 4 Wochen). Ansonsten überweisen wir ggf. dazu.
  • 6) Bereiten Sie sich bitte auf die Frage vor, welche Dinge Ihnen seit wann besonders schwer fallen und bzgl. welcher Dimension (Symptomatik) Sie von einer möglichen Therapie wo (Beruf, Haushalt, Familienorganisation, Schule, Ausbildung, Universität) zu profitieren hoffen.
  • 7) Füllen Sie bitte bzgl. Ihrer medizinischen Vorgeschichte den Anamnesebogen aus und unterschreiben diesen. Dieser wird Ihnen als link mit der Anmeldebestätigung zugesandt, ansonsten füllen Sie diesen bitte in der Praxis mit ausreichend Vorlauf vor Ihrem Termin aus.
  • 8) Angabe wann zuletzt die jährlich vorgeschriebene Medikationspause durchgeführt wurde und ggf. eine Bestätigung der bisherigen Praxis dazu.
  • Wir werden Ihrer Behandlungsanfrage bei Vorlage o.g. Unterlagen im Termin zügig nachgehen.
  • Unsere Termine sind ergebnisoffen und unabhängig. Eine Garantie bzw. eine Zusage für die Weiterführung einer bestimmten medikamentösen Therapie oder einer bestimmten Dosis sind nicht möglich. Ein Behandlungsstart erfolgt in der Regel nach Sichtung und Bewertung aller Vorbefunde. Diese Zeit nehmen wir uns für eine gründliche Einschätzung und Bewertung. Bitte berücksichtigen dies jeweils für Ihre persönliche Planung, eine Beschleunigung erfolgt nicht. 
  • Ggf. bitten wir Sie im Verlauf um weitere Übersendungen von Unterlagen. Wir können pdf-Dokumente, sinnvoll chronologisch zusammengestellt annehmen, andere Formate können nur nach Anfrage  verarbeitet werden. Bitte senden Sie uns ungefragt vorab keine Unterlagen zu! 
  • Für eine Behandlung sollten Sie die Praxis in angemessener Zeit erreichen können. Rezepte werden ausschließlich in Ihrer Anwesenheit in der Sprechstunde ausgestellt und persönlich an Sie in der Sprechstunde übergeben (nie am Empfang, nie Postversand, keine Ausgabe an Dritte, auch nicht mit Vollmacht).
Können Sie sowohl ADHS als auch ADS diagnostizieren und behandeln?
  • Nach dem ICD-10, dem in Deutschland aktuell gültigen Diagnostiksystem, gibt es Erwachsenenalter nur ADHS, ADS ist nicht Bestandteil dieses Systems, deshalb kann es auch nicht diagnostiziert werden. Auch die Zulassungen aller Medikamente bestehen nur für ADHS, nicht für ADS.
  • ADS kommt aus dem amerikanischen Diagnostiksystem, für uns im deutschen Gesundheitssystem und seiner Finanzierung von möglichen Behandlungen hat es aktuell keine Bedeutung. Im Zuge der Umstellung auf den ICD-11 in der Zukunft können hier Änderungen möglich sein.
Ich hatte mir eine bestimmte Behandlung erhofft, die ich aber nicht erhielt. Welche Entscheidungsgrundlagen nutzt die Praxis?

Hier einige Grundlagen, die ggf. bei der Beantwortung der Frage helfen können:

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt neben dem Solidarprinzip, dem Sachleistungsgrundsatz und der Solidarischen Finanzierung das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das Wirtschaftlichkeitsgebot besagt, „dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Ärzte nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“.

Ausreichend bedeutet, dass die Leistungen dem Einzelfall und dem aktuellen medizinischen Stand der Erkenntnisse sowie Fortschritt entsprechen sollen. Die Leistung ist ausreichend, wenn sie gerade dazu genügt, den Behandlungserfolg zu erzielen. Zweckmäßig bedeutet, dass die Leistung dem Behandlungsziel dienlich ist, also zum Behandlungserfolg beiträgt. Wirtschaftlich bedeutet, dass die Leistung qualitativ hochwertig aber unter Einsatz von geringem Aufwand an Kosten erbracht werden soll. Notwendig bedeutet, dass die Leistung für den Behandlungserfolg erforderlich und nicht ersetzbar ist, jedoch nicht über den Umfang dessen geht, was für die Behandlung nötig ist.

Diese Grundlagen vor Augen prüfen Haus- und Fachärzte in jedem Fall, welche Behandlungen sie einleiten oder anregen. Nicht selten kommt es dabei zu unterschiedlichen Wahrnehmungen von Patienten und deren gefühltem Bedarf und der medizinischen Notwendigkeit.

Die medizinische Versorgung der Bundesrepublik gilt als sehr umfassend und sozial. Umso wichtiger ist es, mit den aktuell zur Verfügung stehenden Ressourcen pfleglich umzugehen und die verschiedenen Behandlungsebenen ambulant, (teil)-stationär und rehabilitativ klug zu nutzen und medizinische Leistungen der Solidargemeinschaft immer nach ärztlicher Indikation und Verordnung, nicht nur nach Patientenwunsch ohne o.g. Prüfung zu erbringen. Dies soll ermöglichen, das die Leistungen dorthin gelangen, wo sie medizinisch indiziert und benötigt werden, der persönliche Wunsch nach einer bestimmten Leistung reicht nicht aus.

Wer bestimmte Leistungen ohne Leistungspflicht seiner Kasse trotzdem nutzen will, kann sie z.T. auch privat bezahlen (sog. „Igel“-Leistungen), dies ist jedoch aktuell nicht Teil des Leistungsspektrums dieser Praxis.

Führen Sie Autismus-Diagnostik (z.B. Morbus Asperger) durch?

Die Autismus-Diagnostik wird im Kindes- und Jugendalter durch Kinder- und Jugendpsychiater durchgeführt.

Autismus ist eine sehr schwerwiegende Erkrankung, die in der Regel eine Teilnahme am sozialen Leben schon in der Kindheit massiv einschränkt.

Eine erstmalige Autismus-Diagnose im Erwachsenenalter ohne massive Auffälligkeiten davor bzw. bei normalem Schulbesuch in der Regelschule,  Schulabschluss oder sogar Studienbeginn ist extrem unwahrscheinlich bzw. oft eine Fehldiagnose, die fachärztlichen Standards meist nicht genügen würde.

Bei Vorliegen von Diagnostik aus der Kinder- und Jugendzeit beziehen wir diese Unterlagen in unsere Behandlungsangebote mit ein.

Eine erstmalige Diagnostik bei Verdacht auf Autismus/M. Asperger bei Erwachsenen ist nicht Teil des Leistungsspektrums der Praxis, da die vorliegende Diagnostik aus der Kinder- und Jugendzeit nicht wiederholt werden muss.

Es gelingt mir aktuell nicht, einen Online-Termin zu reservieren, woran könnte das liegen?

Ihren ersten Termin (im Behandlungs-Quartal) können Sie online reservieren, wir prüfen diesen und bestätigen ihn dann.

Nachfolgetermine erhalten Sie direkt in der Sprechstunde nach medizinischer Notwendigkeit.

Patienten, die reservierte oder vereinbarte Termine ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen haben, räumen wir zukünftig keine Möglichkeit ein, neue Termine bequem online zu reservieren. Diese können sich dann aber telefonisch (zwischen 12-13h) oder persönlich einen Termin geben lassen.

Patienten mit noch offenen Rechnungen können ebenfalls keine Termine online reservieren.

Ich erreiche Sie bisher telefonisch nicht, warum?

Aufgrund unserer hohen Nachfrage in der Praxis am Empfang können wir nicht gleichzeitig mit Patienten vor Ort sprechen und telefonieren. Aus diesem Grund bieten wir eine Telefonsprechzeit von 12-13 Uhr werktäglich an.

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte immer die Online-Terminanfrage über unsere Homepage oder kommen persönlich vorbei um Ihren Termin zu vereinbaren.

Zusammenfassung: Termine bitte online oder persönlich reservieren. 

Verschreiben Sie Alprazolam, Diazepam, Lorazepam, Zopiclon, Pregabalin oder ähnliche Medikamente?

Diese Medikamente haben ein hohes Abhängigkeitspotential und werden von mir äußerst zurückhaltend bis kritisch für die ambulante Behandlung bewertet. Ein Rezept selbst in der kleinsten Packungsgrösse N1 ist deshalb nahezu ausgeschlossen. Wenn dies zwingend aus meiner Sicht erforderlich sein sollte, spreche ich Sie dazu an und kläre Sie ausführlich dazu auf. Ein Wunsch Ihrerseits nach einer Weiterverordnung eines solchen Medikaments bei Erstverordnung durch andere Ärzte würde nicht zu einer Rezeptierung in meiner Praxis führen. 

Ich habe einen Antrag auf EU-Rente gestellt, kann ich Ihre Praxis als Kontakt angeben?

Wenn Sie langjährig bei mir in Behandlung sind kann das Sinn machen (>3 Jahre). Nur einen Termin deshalb zu machen, um die Praxis als Kontakt für einen Kostenträger anzugeben ist nicht zielführend sondern eher kontraproduktiv, da die Angaben aus einem bis wenigen Terminen vermutlich nicht ausreichen würden, um Ihren Antrag erfolgreich zu stützen.  

Besteht die Möglichkeit die Sprechstunde in englischer Sprache durchzuführen?

Die Praxis ist bezüglich aller Unterlagen, Informationen, der website etc. in deutsch organisiert. Sollten Sie sprachlich mit Ihrem Deutsch an Grenzen kommen (da dies nicht Ihre Muttersprache ist), werde ich versuchen meine englischen Sprachkenntnisse für einzelne Begriffe mit zu nutzen. Eine rein in englischer Sprache durchgeführte Sprechstunde ist nicht Teil des Leistungsspektrums der Praxis.