FAQFragen zum Termin

Hier finden Sie wichtige Informationen sowie Fragen und Antworten zur Vorstellung in der Praxis.
Ich komme zur Erstvorstellung in die Praxis, was bringe ich mit?

Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen ist die wichtigste Information für uns, unter welchen Beschwerden und Symptomen Sie aktuell leiden. Berichte von wichtigen Vorbehandlungen ambulant, tagesklinisch oder stationär bringen Sie bitte mit. Wenn Sie Medikamente einnehmen, bringen Sie Ihren Medikamentenplan bitte mit und geben ihn bitte gleich am Empfang ab.

Ich komme zur medikamentösen Einstellung mit Überweisung, was ist wichtig?

Wenn möglich bringen Sie gleich einen EKG-Ausdruck mit QTc-Zeit und Laborwerten mit (ideal: Na, K, kl. Blutbild, TSH, BZ, Krea, GFR, GOT, GPT, GGT).

Ab welchem Alter kann ich in die Praxis zur Behandlung kommen?

Wir können erwachsene Patienten ab dem 18. Geburtstag annehmen und behandeln. Bis zum 18. Geburtstag wenden Sie sich bitte an Kinder- und Jugendlichen-Psychiater, eine Übersicht der nächsten Praxen finden Sie auf der Arztsuche der KV Brandenburg (kvbb.de).

Stellen Sie Atteste aus, erstellen Sie Gutachten?

Wir bestätigen ggf. die aktuell verordnete Medikation (Medikationsplan) sowie die aktuellen Behandlungsdiagnosen. Zur Frage der Arbeitsunfähigkeitsatteste vgl. die separate Frage.

Weitere Atteste werden in der Praxis nicht ausgestellt. Ausgenommen sind Befundberichte und Atteste aufgrund gesetzlicher Vorgaben, die externe Behörden anfordern.

Einige Atteste können privat kostenpflichtig sein, Grundlage ist die GOÄ. 

Gutachten können durch dafür spezialisierte Gutachtenpraxen erstellt werden, wir sind eine Behandlungspraxis und übernehmen diese deshalb nicht.

Ich werde von meiner Praxis nicht mehr krankgeschrieben, übernehmen Sie das weiter?

Wenn Sie primär eine  Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wünschen und dies der Grund für Ihren Terminwunsch ist, ist dies definitiv NICHT die richtige Praxis für Sie.

Ziel meiner medizinischen Tätigkeit als Facharzt ist die Förderung bei der aktiven Bewältigung aktuellen Symptomatik, Ihrer Beschwerden bzw. Ihrer Erkrankung und bei der Aktivierung Ihrer persönlichen Kräfte und Ressourcen. Trotz einer vorliegenden psychischen Symptomatik, relevanten Beschwerden oder einer Erkrankung ist man nicht automatisch arbeitsunfähig. Auch nach einer Klinikbehandlung oder Rehabilitationsbehandlung ist man typischerweise wieder arbeitsfähig.

Eine  medizinisch nicht begründbare Krankschrift könnte sich nachteilig für die weitere Gesundung auswirken, da die damit einhergehende Vermeidung viele Symptome verstärken kann. Die Folge können dann Chronifizierungen von Beschwerden bei einer langen Abwesenheit von der Tätigkeit/dem Arbeitsplatz sein.

Krankschriften über viele Wochen und sogar Monate bzw. Jahre haben in unserem Fachgebiet selten einen medizinischen Hintergrund. Die persönliche Meinung  ( z.B. „da kann ich jetzt auf keinen Fall wieder hingehen“) weicht dabei nicht selten von der Facharztmeinung ab und könnte eher auf einen ungelösten Konflikt hindeuten. Konflikte am Arbeitsplatz, mit dem Arbeitgeber oder Kollegen bzw. Vorgesetzten müssen persönlich oder ggf. rechtlich gelöst werden, eine medizinische Lösung gibt es dafür meist nicht.

Eine Krankschrift wäre dann keine wirkliche Lösung, sondern eine Verlagerung des Problems auf Hausärzte und Fachärzte. Dadurch kann es zu einer Vermeidung der erforderlichen Auseinandersetzung und Klärung kommen. Erst eine Klärung oder Neuorientierung kann in der Folge neue Kräfte freisetzen.

Ärztliche Atteste sind wie die Anfertigung einer Urkunde sehr sorgfältig vor Ausstellung anhand bestimmter Kriterien zu prüfen. Längst nicht jede Vorstellung von Betroffenen zur persönlichen  Arbeitsfähigkeit erfüllt sich bei fachärztlicher Prüfung und Einschätzung. Zweifel sind immer dann angebracht, wenn nicht der Arzt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund seiner Erkenntnisse aus der Sprechstunde attestiert, sondern Patienten wünschen, dass eine solche ausgestellt wird. Eine „Bestellung“ einer Krankschrift ist in dieser Praxis somit nicht möglich.

Eine Entscheidung über eine aktuell zu attestierende Arbeitsunfähigkeit trifft ausschliesslich der Arzt in der Sprechstunde, nicht der Patient, kein Angehöriger, kein Arbeitgeber.  

Kein Versuch durch Patienten oder Angehörige am Empfang oder im Sprechzimmer eine Krankschrift zu erzwingen, führt in dieser Praxis zur Krankschrift. 

Kann ich für den Tag der Vorstellung bei Ihnen eine Krankschrift erhalten?

Nein. Eine ambulante Vorstellung in einer Facharztpraxis erfüllt nicht die Kriterien einer Arbeitsunfähigkeit.

Ich vermute bei mir ADHS im Erwachsenenalter. Was benötigen Sie für die Diagnostik?
  • Wir führen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Erstdiagnostik auf ADHS bei Erwachsenen durch. Entscheidend ist neben der Symptomatik heute der Nachweis der Symptomatik in Kindheit und Jugend. Zugelassene medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten zu Lasten der Krankenkassen bestehen in Deutschland ausschließlich für ADHS nach ICD-10. Die Diagnose im Erwachsenenalter ist nur stellbar, wenn es auch in der Kindheit und Jugend diesbezüglich Auffälligkeiten gab (nachweisbar z.B. über Schulzeugnisse oder medizinische Befunde).
  • Bitte bringen Sie nachfolgende Unterlagen zwingend mit bzw. beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
  • Mindestens Zeugnisse der Klassen 1-6 (ggf. 1-10). Die Vorlage der Zeugnisse oder der Facharztbefund aus Kindheit oder Jugend ist für eine ADHS-Diagnostik oder medikamentöse Therapie der ADHS immer erforderlich. Ohne Vorlage dieser Unterlagen erfolgt in dieser Praxis keine Diagnostik.
  • Ggf. Befunde vom Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
  • Aktuelle testpsychologische Befunde aus psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Praxen inkl. der durchgeführten Fragebögen bzw. ausführliche Testergebnisse.
  • Falls verfügbar ein aktuelles EKG mit QTc-Zeit und ein aktuelles Labor (ideal: nicht älter als 4 Wochen). Ansonsten überweisen wir ggf. dazu.
  • Bereiten Sie sich bitte auf die Frage vor, welche Dinge Ihnen seit wann besonders schwer fallen und bzgl. welcher Dimension (Symptomatik) Sie von einer möglichen Therapie wo (Beruf, Haushalt, Familienorganisation, Schule, Ausbildung, Universität) zu profitieren hoffen.
  • Füllen Sie bitte bzgl. Ihrer medizinischen Vorgeschichte den Anamnesebogen aus, den Sie mit der Bestätigungsmail zum Termin als link bekommen haben und unterschreiben diesen.  Ansonsten füllen Sie diesen bitte in der Praxis mit ausreichend Vorlauf vor Ihrem Termin aus.
  • Wir gehen Ihrer Fragestellung ergebnisoffen und unabhängig  nach. Eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis oder eine Zusage für eine bestimmte Therapie sind nicht möglich. Ein Behandlungsstart erfolgt in der Regel nach mindestens 1-3 Terminen, diese Zeit benötigen wir mindestens für eine gründliche Einschätzung und Bewertung. Bitte berücksichtigen dies jeweils für Ihre persönliche Planung, insbesondere dass keine Beschleunigung möglich ist.
  • Unsere Tests, die wir einsetzen, sind aktuell durch unseren Testanbieter ausschließlich in deutsch verfügbar. Gute aktive und passive deutsche Sprachkenntnisse der Patienten selbst sind deshalb für die Erstdiagnostik immer Voraussetzung. Eine Diagnostik z.B. in englischer Sprache ist deshalb aktuell nicht möglich.
  • Ggf. bitten wir Sie im Verlauf um weitere Übersendungen von Unterlagen. Wir können pdf-Dokumente, sinnvoll chronologisch zusammengestellt auf unsere Anfrage dazu annehmen, andere Formate können nur auf Anfrage verarbeitet werden. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen unaufgefordert zu, aufgrund unser Bemühungen zur Datensicherheit werden diese umgehend ungelesen gelöscht.
  • Für eine Diagnostik und spätere Therapie sollten Sie die Praxis in angemessener Zeit erreichen können, da zumindest in der Einstellungsphase mehrere Termine in kürzerer Zeit erforderlich sind. Sollten Sie aus anderen Bundesländern zu uns kommen wollen (außerhalb von Brandenburg, Berlin), kontaktieren Sie uns bitte zuerst und prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen beisammen haben.
  • Rezepte werden ausschließlich in Ihrer Anwesenheit in der Sprechstunde für Sie ausgestellt und nur persönlich an Sie im Termin an Sie übergeben (nicht am Empfang, nicht an Dritte).
Bei mir ist ADHS diagnostiziert, ich suche eine psychiatrische Facharzt-Praxis die mich medikamentös behandelt, bzw. muss die Praxis bei Umzug wechseln. Wie gehen Sie vor bei Aufnahme in Ihre Praxis?
  • Da die Untersuchungsgänge verschiedener Institutionen unterschiedlich sein können, möchten wir vor Ihrem Behandlungsbeginn bei uns die Grundlagen der bisher bei Ihnen durchgeführten Diagnostik nach den aktuellen Behandlungsleitlinien  nachvollziehen. Dazu bringen Sie bitte mit: 
  • Untersuchungsbefunde zur Diagnostik nach ICD-10.
  • Grundschulzeugnisse, ggf. Zeugnisse bis Klasse 10 zum Nachweis der Symptomatik in Kindheit und Jugend. Ohne diesen Nachweis kann eine Übernahme der Therapie bei uns nicht begonnen werden.  
  • Weitere medizinische Unterlagen aus Kindheit und Jugend, wenn diese zum Thema ADHS vorliegen.
  • Entscheidend ist die aktuelle Symptomatik zum Zeitpunkt der Vorstellung in der Praxis und die nachvollziehbare Vorgeschichte anhand Ihrer Unterlagen.
  • Zugelassene Behandlungsmöglichkeiten zu Lasten der Krankenkassen bestehen in Deutschland für die Diagnose ADHS nach ICD-10.
  • Falls verfügbar ein aktuelles EKG mit QTc-Zeit und ein aktuelles Labor (nicht älter als 4 Wochen). Ansonsten überweisen wir ggf. dazu.
  • Bereiten Sie sich bitte auf die Frage vor, welche Dinge Ihnen seit wann besonders schwer fallen und bzgl. welcher Dimension (Symptomatik) Sie von einer möglichen Therapie wo (Beruf, Haushalt, Familienorganisation, Schule, Ausbildung, Universität) zu profitieren hoffen.
  • Füllen Sie bitte bzgl. Ihrer medizinischen Vorgeschichte den Anamnesebogen aus und unterschreiben diesen. Dieser wird Ihnen als link mit der Anmeldebestätigung zugesandt, ansonsten füllen Sie diesen bitte in der Praxis mit ausreichend Vorlauf vor Ihrem Termin aus.
  • Wir werden Ihrer Behandlungsanfrage bei Vorlage o.g. Unterlagen im Termin zügig nachgehen.
  • Unsere Termine sind ergebnisoffen und unabhängig. Eine Garantie bzw. eine Zusage für die Weiterführung einer bestimmten medikamentösen Therapie oder einer bestimmten Dosis sind vorab nicht möglich. Ein Behandlungsstart erfolgt in der Regel nach Sichtung und Bewertung aller Vorbefunde. Diese Zeit nehmen wir uns für eine gründliche Einschätzung und Bewertung. Bitte berücksichtigen dies jeweils für Ihre persönliche Planung, eine Beschleunigung erfolgt nicht. 
  • Ggf. bitten wir Sie im Verlauf um weitere Übersendungen von Unterlagen. Wir können pdf-Dokumente, sinnvoll chronologisch zusammengestellt annehmen, andere Formate können nur nach Anfrage  verarbeitet werden. Bitte senden Sie uns ungefragt vorab keine Unterlagen zu, aufgrund unserer Bemühungen zur Datensicherheit löschen wir diese sonst. 
  • Für eine Behandlung sollten Sie die Praxis in angemessener Zeit erreichen können. Rezepte werden ausschließlich in Ihrer Anwesenheit in der Sprechstunde ausgestellt und persönlich an Sie in der Sprechstunde übergeben (nicht am Empfang, nicht per Post verschickt, nicht an Dritte ausgegeben, auch nicht mit Vollmacht).
Können Sie sowohl ADHS als auch ADS diagnostizieren und behandeln?
  • Nach dem ICD-10, dem in Deutschland aktuell gültigen Diagnostiksystem, gibt es Erwachsenenalter nur ADHS, ADS ist nicht Bestandteil dieses Systems, deshalb kann es auch nicht diagnostiziert werden. Auch die Zulassungen aller Medikamente bestehen nur für ADHS, nicht für ADS.
  • ADS kommt aus dem amerikanischen Diagnostiksystem, für uns im deutschen Gesundheitssystem und seiner Finanzierung von möglichen Behandlungen hat es aktuell keine Bedeutung. Im Zuge der Umstellung auf den ICD-11 in der Zukunft können hier Änderungen möglich sein.
Ich hatte mir eine bestimmte Behandlung erhofft, die ich aber nicht erhielt. Welche Entscheidungsgrundlagen nutzt die Praxis?

Hier einige Grundlagen, die ggf. bei der Beantwortung der Frage helfen können:

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt neben dem Solidarprinzip, dem Sachleistungsgrundsatz und der Solidarischen Finanzierung das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das Wirtschaftlichkeitsgebot besagt, „dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Ärzte nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“.

Ausreichend bedeutet, dass die Leistungen dem Einzelfall und dem aktuellen medizinischen Stand der Erkenntnisse sowie Fortschritt entsprechen sollen. Die Leistung ist ausreichend, wenn sie gerade dazu genügt, den Behandlungserfolg zu erzielen. Zweckmäßig bedeutet, dass die Leistung dem Behandlungsziel dienlich ist, also zum Behandlungserfolg beiträgt. Wirtschaftlich bedeutet, dass die Leistung qualitativ hochwertig aber unter Einsatz von geringem Aufwand an Kosten erbracht werden soll. Notwendig bedeutet, dass die Leistung für den Behandlungserfolg erforderlich und nicht ersetzbar ist, jedoch nicht über den Umfang dessen geht, was für die Behandlung nötig ist.

Diese Grundlagen vor Augen prüfen Haus- und Fachärzte in jedem Fall, welche Behandlungen sie einleiten oder anregen. Nicht selten kommt es dabei zu unterschiedlichen Wahrnehmungen von Patienten und deren gefühltem Bedarf und der medizinischen Notwendigkeit.

Die medizinische Versorgung der Bundesrepublik gilt als sehr umfassend und sozial. Umso wichtiger ist es, mit den aktuell zur Verfügung stehenden Ressourcen pfleglich umzugehen und die verschiedenen Behandlungsebenen ambulant, (teil)-stationär und rehabilitativ klug zu nutzen und medizinische Leistungen der Solidargemeinschaft immer nach ärztlicher Indikation und Verordnung, nicht nur nach Patientenwunsch ohne o.g. Prüfung zu erbringen. Dies soll ermöglichen, das die Leistungen dorthin gelangen, wo sie medizinisch indiziert und benötigt werden, der persönliche Wunsch nach einer bestimmten Leistung reicht nicht aus.

Wer bestimmte Leistungen ohne Leistungspflicht seiner Kasse trotzdem nutzen will, kann sie z.T. auch privat bezahlen (sog. „Igel“-Leistungen), dies ist jedoch nicht Teil des Leistungsspektrums dieser Praxis.

Führen Sie Autismus-Diagnostik (z.B. Morbus Asperger) durch?

Autismus-Diagnostik wird im Kindes- und Jugendalter durch Kinder- und Jugendpsychiater und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten durchgeführt. Eine erstmalige Autismus-Diagnose im Erwachsenenalter ohne Auffälligkeiten davor ist sehr unwahrscheinlich. Bei Vorliegen von Diagnostik aus der Kinder- und Jugendzeit beziehen wir diese Unterlagen aber in unsere Behandlungsangebote mit ein. Eine erstmalige Diagnostik bei Verdacht auf Autismus/M. Asperger bei Erwachsenen ist nicht Teil des Leistungsspektrums der Praxis. 

Es gelingt mir aktuell nicht, einen Online-Termin zu reservieren, woran könnte das liegen?

Ihren ersten Termin (im Behandlungs-Quartal) können Sie online reservieren, wir prüfen diesen und bestätigen ihn dann. Nachfolgetermine erhalten Sie direkt in der Sprechstunde.

Bei Patienten, die reservierte Termine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig abgesagt haben, besteht keine Möglichkeit mehr,  Termine online zu reservieren. Diese müssten sich dann ausschließlich telefonisch oder persönlich um einen Termin bemühen.

Patienten mit offenen Rechnungen können ebenfalls keine Termine online reservieren.

Ich erreiche Sie bisher telefonisch nicht, warum?

Aufgrund unserer hohen Nachfrage in der Praxis am Empfang können wir nicht gleichzeitig mit Patienten vor Ort sprechen und telefonieren. Aus diesem Grund haben wir einen Telefonassistenten installiert, der Ihnen hilft die wichtigsten Fragen erklärt zu bekommen.

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminanfrage über unsere Homepage oder kommen persönlich vorbei um Ihren Termin zu vereinbaren.

Email-Anfragen zur Terminvereinbarung können nicht beantwortet werden, Sie finden alle Informationen auf der homepage. 

Zusammenfassung: Termine bitte online oder persönlich reservieren. 

Verschreiben Sie Alprazolam, Diazepam, Lorazepam, Zopiclon oder ähnliche Medikamente?

Die von Ihnen genannten Medikamente haben ein hohes Abhängigkeitspotential und werden von uns sehr zurückhaltend für die ambulante Behandlung bewertet. Ein Rezept selbst in der kleinsten Packungsgrösse N1 ist deshalb nahezu ausgeschlossen. Wenn dies zwingend aus meiner Sicht erforderlich sein sollte, spreche ich Sie dazu an und kläre Sie ausführlich dazu auf. Ein Wunsch Ihrerseits nach einer solchen Verordnung würde nicht zu einer Rezeptierung führen. 

Ich habe einen Antrag auf EU-Rente gestellt, kann ich Ihre Praxis als Kontakt angeben?

Das können Sie und macht Sinn, wenn Sie langjährig bei mir in Behandlung sind. Nur einen Termin deshalb zu machen um die Praxis als Kontakt für einen Kostenträger anzugeben ist nicht zielführend sondern eher kontraproduktiv, da die Angaben aus einem bis wenigen Terminen nicht ausreichen würden, um Ihren Antrag zu stützen.  

Besteht die Möglichkeit die Sprechstunde in englischer Sprache durchzuführen?

Die Praxis ist bezüglich aller Unterlagen, Informationen, der website etc. in deutsch organisiert. Sollten Sie sprachlich mit Ihrem Deutsch an Grenzen kommen (da dies nicht Ihre Muttersprache ist), werde ich versuchen meine englischen Sprachkenntnisse für einzelne Begriffe mit zu nutzen. Eine rein in englischer Sprache durchgeführte Sprechstunde ist nicht Teil des Leistungsspektrums der Praxis.