Kosten

Wir behandeln gesetzlich Versicherte, Soldaten, Polizisten, Privatpatienten und Selbstzahler.

Wir nehmen neue Patienten auf.

VoraussetzungenIhr Zugang

Gesetzlich Versicherte in der Facharztpraxis

Gesetzlich versicherte Patienten werden immer von ihrer gültigen Chipkarte ihrer Krankenversicherung zum Termin begleitet, die Krankenversicherungen übernehmen die Gebühren des Leistungskatalogs für angebotene Behandlungen vollständig, Zusatzkosten für Leistungen die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen fallen nicht an und werden von uns nicht erhoben. Bei einem Termin über eine Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung oder über eine dringliche Vermittlung Ihrer Hausarztpraxis bringen Sie bitte zusätzlich zur Chipkarte den Überweisungsschein und Vermittlungscode dazu mit, wenn Sie dieses Angebot nutzen wollen. 

Ihre Vorbefunde (z.B. EKG, Medikationsplan, aktuelle Laborergebnisse, Arztbriefe ), können Sie zum Termin gerne mitbringen,  am Empfang prüfen wir gerne, was davon aktuell benötigt werden könnte. So können die Sprechstundenzeiten für Ihr Anliegen effektiv genutzt, ggf. weitere Untersuchungen vermieden oder abgekürzt werden.

Nutzen Sie den Reiter „Termin“ zur Anmeldung, wenn Sie gesetzlich versichert sind.

Sollten Sie ausnahmsweise einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte sofort ab, damit andere Patienten diesen Termin erhalten können. Nicht wahrgenommene Termine werden nicht erneuert.

Ein Termin ohne gültige Krankenversicherungskarte oder Errsatzbescheinigung ist als Selbstzahler möglich.

Privatpatienten, Selbstzahler

Ein geschlossener Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Privatpatient oder Selbstzahler und der Praxis sowie Ihre Zustimmung zur Abrechnung über die privatärztliche Verrechnungsstelle sind Start und Voraussetzung für einen Untersuchungs- und Behandlungsbeginn. Die Abrechnung erfolgt immer nach GOÄ.

Ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungskosten werden bei Privatpatienten von der Krankenversicherung bzw. Beihilfe zum überwiegenden Teil übernommen, wenn Sie die Rechnungen nach GOÄ dort einreichen. In Einzelfällen haben Patienten einzelne Leistungen in ihrem Versicherungsvertrag nicht vereinbart bzw. explizit ausgeschlossen.

Gemäß der aktuellen GOÄ sowie Empfehlungen zu analogen Positionen erlaubt sich Prof. Kropp bei der Abrechnung nach GOÄ bei Privatpatienten und Selbstzahlern bis zum Faktor 3,5 abzurechnen.

Prüfen Sie, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden und welche Eigenanteile von Ihnen selbst getragen werden und ob Sie dazu bereit sind.

Weitergehende Fragen sind am Empfang gut besprechbar. 

Polizisten und
Soldaten

Die Kosten für eine Behandlung von Soldaten mit UTV, Polizisten und Bundespolizisten mit Heilfürsorge werden regelmäßig vom jeweiligen Kostenträger übernommen und nach EBM über die KV Brandenburg abgerechnet.

Soldaten benötigen zur ersten Sprechstunde den „Überweisungsschein“ (San/Bw/0217/V), ausgestellt vom Truppenarzt.

Über den Behandlungswunsch an die Praxis können sich Truppenärzte vorab mit Prof. Kropp verständigen (z.B. „Mitbehandlung“), da nicht immer alle Leistungen aus fachärztlicher Sicht indiziert oder verfügbar sind.

Dies gilt insbesondere für ausschliesslich gewünschte psychotherapeutische Leistungen. 

Bitte nutzen Sie den Reiter „Polizei & Bundeswehr“ zur Terminvereinbarung oder rufen Sie uns an.

Gruppentherapie-Raum und Wartezimmer.